Wir kaufen Lebensmittel aus zwei Gründen: Wir haben etwas im Fernsehen gesehen, oder uns gefällt die Verpackung. Unser Vertrauen in Verpackungen ist hoch – was aber dürfen wir von ihnen erwarten?
Der Online Versandhandel ist trotz wirtschaftlicher Schieflage ein wachsendes Geschäft mit hohen Umsatzzahlen. Entsprechend häufig sind Sachverhalte aus dieser Branche auch Gegenstand eines Richterspruches.
Am 27.09.2012 kam es vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 4 U 163/12) zu einem Urteil in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit mit esoterischem Hintergrund.
Eine Abmahnung flattert ins Haus. Viele Gewerbetreibende wissen dann nicht, was zu tun ist. Wie kann man sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen wehren? Welche Schritte sindüberhaupt bei einer Abmahnung zu unternehmen?
Urteil des Landgerichts München I vom 28. August 2012, AZ: 33 O 13190/12
Die blickfangmäßig herausgehobene Ankündigung "10 % auf alles" ist wettbewerbswidrig, wenn in einem Sternchentext einzelne Waren von der Aktion ausgenommen werden, so das Landgericht. In diesem Fall sei die Ankündigung unwahr, da der Preisnachlass eben nicht auf alle Waren gewährt wird.
Selbstverständlich ist es Herstellern auch medizinischer Geräte besonders wichtig, diese so am Markt zu präsentieren, dass sich möglichst viele potentielle Kunden zum Kauf entscheiden.
Daran sind jedoch gerade im medizinischen Bereich hohe Anforderungen geknüpft, die es zu erfüllen gilt.
Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, stellen nicht selten die besondere Qualifikation ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer werblichen Maßnahmen, um auf diesem Weg einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Damit diese Art von Werbung jedoch zulässig ist, müssen strenge wettbewerbsrechtliche Regeln eingehalten werden.
Eine zentrale Aufgabe für Unternehmen besteht darin, die eigenen Produkte so werblich anzupreisen, dass potentielle Kunden sich zum Kauf entscheiden. Dazu gibt es zahlreiche Methoden und Taktiken, doch nicht jede Variante ist rechtlich zulässig.