Nach den Anleihebedingungen der 6,0% Anleihe
2011/2016 der Solar Millennium AG, WKN A1H3K2, ISIM DE000A1H3K23 (=
"Anleihe Nr. 8") wäre am 7. März 2016 Endfälligkeit eingetreten. Da
über das Vermögen der Solar Millennium allerdings am 28. Februar 2012
das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist dieser
Endfälligkeitstermin hinfällig.
Zahlungen auf die Anleihe erfolgen ausschließlich im Rahmen des
Insolvenzverfahrens über den geme
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): Einzelne
Banken werden Finanzierungskriterien einschränken
Die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) hat nach den Lesungen
im Bundestag nun den Bundesrat passiert und wird am 21. März 2016 in
Kraft treten. Verabschiedet wurde: Immobiliardarlehensvermittler
benötigen nur die Erlaubnis als Darlehensvermittler nach §34c GewO.
Im Gesetzentwurf war zusätzlich die Erlaubnis als Immobilienmakler
vorgesehen. "Die Branche at
– Abschaffung des Bargeldes diskutiert
– Bekämpfung von Kriminalität und Schwarzarbeit ist einseitige
Argumentation
– Ohne Bargeld schlägt Negativzins voll auf Guthaben durch
Die Abschaffung des Bargeldes oder auch schon die Einschränkung
seiner Nutzung sorgen dafür, dass es vor Negativzinsen der
Notenbanken kein Entkommen gibt. Dies schreibt Philipp Dobbert,
Chefvolkswirt der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen
Bundestages hat erhebliche Zweifel an der europarechtlichen
Zulässigkeit von Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit den
geplanten Freihandelsabkommen eingeführt werden sollen. In dem
Gutachten der Parlamentswissenschaftler, das der
Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt, ist von "vielen und teils
offenen Rechtsfragen" die Rede. Demnach könnten Schiedsverfahren
insbesondere die "Autonomie der Unionsrecht
Die fortschreitende Globalisierung ist eine
große Chance, aber auch eine Herausforderung für Volkswirtschaften
und hunderttausende Unternehmen. Weltweit sind Millionen von Menschen
betroffen, die in unterschiedlichen Ländern arbeiten und
verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen. Man kennt die Situation:
Ein deutscher Staatsangehöriger wird von seinem Arbeitgeber für
einige Zeit in die USA geschickt, eine US-amerikanische Familie lebt
in Deutschland.
Die Pläne der EU-Kommission für eine weitere
Vereinheitlichung des Schutzes von Bankeinlagen in Europa stoßen in
der bayerischen Wirtschaft auf Ablehnung. Die von Brüssel
vorgeschlagene Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme
bedrohe den bewährten Anlegerschutz in Deutschland und damit auch die
bislang gut funktionierende Mittelstandsfinanzierung im Freistaat
Bayern. Das machen die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen
Handwerkskammern, der Bayerische Indus
Es geht um etliche Millionen Euro, die Anleger durch
dubiose Anlagegeschäfte verloren haben. Das Geld muss nicht endgültig
weg sein, wenn die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am
Anfang stehen viel versprechende Angebote und die Aussicht auf hohe
Renditen. Am Ende haben die Anleger mit diversen
Kapit
Der Deutsche Bundestag fordert, die Arbeit der
europäischen Finanzmarktaufsicht enger zu überwachen. In einem heute
verabschiedeten Entschließungsantrag kritisieren die Abgeordneten der
Regierungsfraktionen die zunehmende "Regulierungsdichte", die von den
drei EU-Finanzaufsichtsbehörden (ESAs)* abseits der regulären
Gesetzgebung verursacht wird. Die Parlamentarier wollen deshalb
sicherstellen, dass die europäischen Aufseher in Zukunft ihre
Kompetenze
Schärfere Regeln gegen Marktmissbrauch und
Insiderhandel
Der Bundestag beginnt am heutigen Donnerstag die parlamentarischen
Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
"Künftig wird es europaweit einheitliche Regeln für die
sogenannten Beipackzettel von Finanzprodukten geben. Europa zieht nun
endlich be
Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in
Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten
Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei
geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um
Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2".
Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte
den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe
finanziert worden sin