Insolvenzantragspflicht für Hochwasser-Opfer wird
vorübergehend ausgesetzt
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages hat am heutigen Mittwoch die vorübergehende Aussetzung
der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die infolge der jüngsten
Starkregenfälle in die Krise geraten sind, beschlossen. Hierzu
erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der
zust
Das Amtsgericht Schwerin (Insolvenzgericht) hat
die Inhaber der drei Anleihen sowie der Genussscheine zu
Gläubigerversammlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz
eingeladen, § 19 Abs. 2 SchVG.
Das Insolvenzgericht kam der Forderung, einen Stimmrechtsvertreter
für die Anleihe- und Genussscheingläubiger zu benennen, nicht nach.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen erklärt sich bereit, die Stimmrechte
der Anleihe- und Genussscheingläubiger in den Gläubiger
Plagiate machen dem holländischen Hersteller und Vertreiber FATBOY
derzeit das Leben schwer. "LAMZAC", die innovative Erfindung des
bequemen Luft-Liegens hat plötzlich viele Nachmacher, die
verbotenerweise mit am Kuchen des Erfolgs mitnaschen wollen.
Insbesondere der Konkurrent "Laybag" ist im Fokus aktueller
Fahndungen.
Es lässt sich schon prognostizieren, dass der niederländische
Produktentwickler Marijn Aart Willem Oomen wahrscheinlich in d
Das Landgericht Hamburg hat mit Teil-Anerkenntnis-
und Schlussurteil vom 02. Juni 2016 – 313 O 164/15 – die Deutsche
Kreditbank AG zur Rückabwicklung eines Immobiliardarlehensvertrags
verurteilt. Der Hamburger Kläger hatte einen Darlehensvertrag über
129.200,00 Euro zum Erwerb einer Eigentumswohnung mit der Beklagten
am 07. März 2007 zu einer jährlichen Verzinsung von 5,16 Prozent
abgeschlossen. Seine Erklärung zum Abschluss des
streitgegenständlichen Ve
Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Sauer gründet
Interessengemeinschaft unter den Anlegern der Magellan Maritime
Services GmbH (MMS). Tausende Anleger, die beim Containerunternehmen
Magellan Direktinvestments Container gekauft und so ihr Geld in eine
Anlage investiert haben, müssen jetzt Angst vor einem Verlust haben.
Die Magellan Maritime Services GmbH hat beim Amtsgericht Hamburg
Insolvenz beantragt.
Das Modell des Direktinvestments in Container durch die Magellan
Maritime Ser
Sanierung im Rahmen eines Insolvenz-Planverfahren
kommt in Betracht | Investoren bleiben auch in der Insolvenz
Eigentümer der Container | Totalverlust ist aktuell nicht zu
befürchten
Die MAGELLAN Maritime Services GmbH hat am 30.5.2016 beim
Amtsgericht Hamburg den Insolvenzantrag über ihr Vermögen stellen
müssen. Das Insolvenzgericht hat den Hamburger Rechtsanwalt
Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte zum vorläufigen
Insolvenzverwalter b
Das Landgericht Stuttgart hat in einem neuen
Urteil vom 20. Mai 2016 – 21 O 319/15 – die Widerrufsbelehrung in
einem Immobilien-Darlehensvertrag der Landesbank Baden-Württemberg
(LBBW) vom 22. Juli 2007 ein weiteres Mal als fehlerhaft angesehen.
Die 21. Zivilkammer verurteilte die Bank zur Rückzahlung der
Vorfälligkeitsentschädigung und sprach einen Nutzungsersatz von 2,5
Prozentpunkten über dem Basiszins zu. Die Kläger, ein Ehepaar aus
Riedstadt, wurden vo
Verschärfung der EU-Richtlinie MiFID II hat
weitreichende Folgen
Die neue EU-Richtlinie MiFID II hat weitreichende Folgen und
betrifft den Wertpapiervertrieb sowie den Handel durch
Finanzdienstleister in der Europäischen Union. Bis Januar 2018 müssen
sowohl Kredit- als auch Finanzdienstleister eine beweissichere
Dokumentation sowie die Archivierung transaktionsrelevanter
Kommunikation sicherstellen. ASC Aufzeichnungslösungen unterstützen
Finanzinstitutionen bei
Alexander Heist ist seit dem 1. Mai
Partner bei Deloitte Legal am Standort Frankfurt und verstärkt dort
die Financial-Services-Industry-Gruppe unter Leitung von Dr. Mathias
Hanten. Damit setzt der seit dem 1. Oktober von Corporate/M&A-Partner
Andreas Jentgens geleitete Frankfurter Standort seinen Expansionskurs
fort. Alexander Heist wird auch das nationale Team "Business
Integrity & Regulatory Affairs" von Alexander Schemmel unterstützen:
dort zeichnet er fü
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom
26. April 2016 – 21 O 219/15 – die Widerrufsbelehrung in einem
Immobiliardarlehensvertrag der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
vom 19. Februar 2004 als fehlerhaft angesehen und einen Anspruch auf
Zahlung von Nutzungsersatz von 2,5 Prozentpunkten zugesprochen.
Geklagt hatte ein Ehepaar aus Gärtringen aus dem Landkreis Böblingen,
das von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurde. Ein zwischen den Parteien
am 19. März 2015