Die Debeka ist ein Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit, der von Beamten für Beamte gegründet wurde – und
damit vergleichbar mit einer Genossenschaft. Bei einem Verein auf
Gegenseitigkeit ist es üblich, dass zufriedene Mitglieder auch neue
Mitglieder werben. Da die Debeka eine offiziell anerkannte
Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der
Krankenversicherung ist, dürfen Beamte offen und transparent im
Einklang mit § 100 des Bundes
Deloittes "European Tax Survey – The
Benefits of Stability", für den europaweit 1.000 große Unternehmen
und Konzerne befragt wurden, zeigt für Deutschland: Prozess geht
eindeutig vor Steuerquote. Die Steuerabteilung wird zum integrierten
Bestandteil sämtlicher relevanter Unternehmensprozesse und muss
hierfür immer mehr Zeit aufwenden. Im Gegenzug rückt die
steuerinduzierte Strukturierung zur Senkung der Steuerlast weiter aus
dem Fokus. Das Verhä
Die heute von der Staatsanwaltschaft Koblenz
mitgeteilte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt
ist ein weiterer sinnvoller Schritt zur Aufklärung der in den letzten
Tagen erhobenen Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Debeka. Die Debeka hat
der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer eigenen intensiven
Aufklärungsbemühungen schon Anfang der vergangenen Woche ihre volle
Kooperationsbereitschaft zugesichert. Das Unternehmen hat der
Staatsanwaltschaft umfangreiche Unt
Applaus und Unterstützung für die zeitweise
Vermietung von privaten Unterkünften an Touristen. Die deutsche
Reiseindustrie nimmt in der hitzigen Diskussion um die Rechte bei der
kommerziellen Überlassung von privat genutzten Wohnungen an Reisende
deutlich die Partei der Vermieter und Touristen ein. In einer vom
Travel Industry Club initiierten Umfrage erklärten 79 Prozent der
Entscheider aus der deutschen Reiseindustrie, dass die Vermietung von
Privatunterkünft
Die Deutsche Bank kommt einfach nicht zur Ruhe.
Nun ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem
"Fall Kirch" gegen den Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen. Der Vorwurf:
"uneidliche Falschaussage". "Ich bezweifele, dass es eine Verabredung
zur Falschaussage zwischen den ehemaligen und aktiven Vorständen der
Deutschen Bank gegeben hat. Die beteiligten Personen wissen, um was
es geht und der Generalverdacht, dass man es mit krimineller E
Mit Adhoc-Mitteilung vom 04. November 2013 hat
die 3W Power S.A., die Holdinggesellschaft der AEG Power Solutions,
zu einer Anleihegläubigerversammlung eingeladen. Termin ist der 25.
November 2013. Zur Teilnahme aufgefordert werden alle Inhaber der
2010 begebenen 100-Millionen-Euro-Anleihe mit einem Coupon von 9,25
Prozent mit der ISIN DE000A1A29T7.
Das Unternehmen strebt damit offenbar eine frühzeitige Lösung der
erwarteten angespannten Liquiditätslage mit Blick au
Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den
Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein. Um die
Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Debeka aufzuklären, hat die Debeka am
Montag, 4. November 2013, externe und interne Überprüfungen
aufgenommen. Für die externen Überprüfungen hat sie die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt und darüber
hinaus Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Ko
Der Ökonom Christian Lenz verstärkt mit sofortiger
Wirkung den Leitungsstab der KENSTON Unternehmensgruppe und wird
alleinverantwortlich den Geschäftsbereich "Marketing und
Akquisitionen" führen. Herr Lenz war bis zum 31.10.2013 Leiter
Vertrieb des achtmaligen Deutschen Eishockey-Meisters Kölner Haie.
Mit der getroffenen Personalentscheidung unterstreicht die KENSTON
Unternehmensgruppe Ihren Anspruch auf Wachstums- und
Qualitätsführerschaft i
Hochangesehenes Team bringt breites Praxisspektrum
mit besonderem Fokus auf Fusionen, Übernahmen und anderen
Transaktionen im Bereich Technologie/Medien/Telekommunikation (TMT)
ein.
Morrison & Foerster haben heute im Zentrum von Berlin, am
Potsdamer Platz 1, ihr weltweit 17. Büro eröffnet. Es ist das erste
Büro der Sozietät in Deutschland und ihr drittes in Europa.
Das Berliner Team umfasst rund 30 deutsche Rechtsanwälte, darunter
acht Partner und c
Der Bundesgerichtshof hat am 24. September 2013
(Aktenzeichen: XI ZR 204/12) ein neues Grundsatzurteil für den
Wertpapierbereich erlassen. Demnach muss eine beratende Bank, die als
Kommissionärin dem Kunden für die Beschaffung eines empfohlenen
Wertpapiers eine Provision in Rechnung stellt, den Kunden auch über
eine weitere Vertriebsvergütung aufklären, die sie von der Emittentin
erhält. Denn ein Kunde, der eine Gebühr für die Vermittlung zahlt,