Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den
Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein. Um die
Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Debeka aufzuklären, hat die Debeka am
Montag, 4. November 2013, externe und interne Überprüfungen
aufgenommen. Für die externen Überprüfungen hat sie die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt und darüber
hinaus Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Ko
Der Ökonom Christian Lenz verstärkt mit sofortiger
Wirkung den Leitungsstab der KENSTON Unternehmensgruppe und wird
alleinverantwortlich den Geschäftsbereich "Marketing und
Akquisitionen" führen. Herr Lenz war bis zum 31.10.2013 Leiter
Vertrieb des achtmaligen Deutschen Eishockey-Meisters Kölner Haie.
Mit der getroffenen Personalentscheidung unterstreicht die KENSTON
Unternehmensgruppe Ihren Anspruch auf Wachstums- und
Qualitätsführerschaft i
Hochangesehenes Team bringt breites Praxisspektrum
mit besonderem Fokus auf Fusionen, Übernahmen und anderen
Transaktionen im Bereich Technologie/Medien/Telekommunikation (TMT)
ein.
Morrison & Foerster haben heute im Zentrum von Berlin, am
Potsdamer Platz 1, ihr weltweit 17. Büro eröffnet. Es ist das erste
Büro der Sozietät in Deutschland und ihr drittes in Europa.
Das Berliner Team umfasst rund 30 deutsche Rechtsanwälte, darunter
acht Partner und c
Der Bundesgerichtshof hat am 24. September 2013
(Aktenzeichen: XI ZR 204/12) ein neues Grundsatzurteil für den
Wertpapierbereich erlassen. Demnach muss eine beratende Bank, die als
Kommissionärin dem Kunden für die Beschaffung eines empfohlenen
Wertpapiers eine Provision in Rechnung stellt, den Kunden auch über
eine weitere Vertriebsvergütung aufklären, die sie von der Emittentin
erhält. Denn ein Kunde, der eine Gebühr für die Vermittlung zahlt,
Betrüger fordern derzeit wieder verstärkt
Unternehmer im Zusammenhang mit Handelsregisteranmeldungen zur
Begleichung von angeblichen Gebührenbescheiden auf, die in
Wirklichkeit nicht von den zuständigen Gerichten und Behörden
stammen. Auch Angebote über vermeintlich zwingende
Eintragungspflichten in diverse Register und Bücher, die tatsächlich
jedoch weder amtlich noch verpflichtend sind, erfreuen sich bei
dubiosen Anbietern großer Beliebtheit
Die Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft PwC und die Strategieberatung Booz & Company
haben eine Vereinbarung zum Zusammenschluss der beiden Unternehmen
unterzeichnet. Der Zusammenschluss ist abhängig von der Zustimmung
der Booz & Company-Partner sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden.
"Unser Selbstverständnis ist es, unseren Mandanten zu helfen,
erfolgreich zu sein. Seit unser Gründer, Edwin Booz, vor fast 100
Jahren den Beruf des
Die Kanzlei GRP Rainer LLP wird bei Global Law
Experts in der Liste der führenden Anwälte der Welt geführt
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html .
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Nürnberg und
Stuttgart: Global Law Experts bildet einen Leitfaden der führenden
Anwälte der Welt. Derzeit wurden in der Liste der führenden Anwälte
bei Global Law Experts
Bereits mehr als 300 investierte Anleger vertritt
Hahn Rechtsanwälte beim MPC Sachwert-Rendite Fonds Indien. Nach
intensiven Recherchen hat die Kanzlei mit Urteil vom 22. Oktober 2013
beim Landgericht Hamburg eine Pilotklage wegen
Prospekthaftungsansprüchen gegen die Treuhand- und
Gründungskommanditisten gewonnen. Das Hanseatische Oberlandesgericht
hat mit Hinweisbeschluss vom 27. August 2013 bereits signalisiert,
die Berufung der Gegenseite mangels Erfolgsaussichten im
Bes
Ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung hat das
Hanseatische Oberlandesgericht gefällt. Es kann auf zahlreiche
Schiffsfonds angewandt werden, die nach Beginn der Finanz- und
Wirtschaftskrise vertrieben wurden. Wegen fehlerhafter Angaben im
Fondsprospekt hat das Gericht die Hamburger Ownership Treuhand GmbH
zu Schadensersatz verurteilt. Einer Kapitalanlegerin, die sich am 9.
Januar 2009 mit 50.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio an der
"Reederei M. Lauterjung Gmb
Vergleichsbemühungen vorläufig
gescheitert: Aeritas Deutschland verfolgt Unterlassungsklage gegen
Lufthansa aufgrund unberechtigter Nutzung von
Mobile-Boarding-Patenten
Nachdem vor wenigen Tagen alle Bemühungen um erste
Vergleichsgespräche gescheitert sind, hat die in Bremen ansässige
Aeritas Deutschland GmbH verkündet, ihre bereits am 7. Mai 2013 beim
Landgericht Düsseldorf eingereichte Patentverletzungsklage gegen die
Deutsche Lufthansa AG nunmehr