Mit der heute im Landtag beschlossenen Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge entlasten wir die Bürger und unterstützen
gleichzeitig die Kommunen. „Wir haben eine solide Lösung erarbeitet.
Die Forderung der Freien Wähler, bis 1. Januar 2014
Straßenausbaubeiträge zurückzuerstatten, ist willkürlich und wäre
daher verfassungswidrig“, erklärt Tobias Reiß, der Parlamentarische
Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Zudem würde
dies den Staatshaushalt übermäßig belasten und Steuergelder in
erheblichem Umfang verschlingen. „Das ist weder finanziell
darstellbar, noch den Steuerzahlern zu vermitteln!“
Zudem weise der Gesetzentwurf der Freien Wähler Regelungsdefizite
auf, was die Erstattung für Kommunen betrifft. „Der Gesetzentwurf
sieht nur vor, dass vom Kommunalanteil am
Kraftfahrzeugsteuersatzverbund jährlich 150 Millionen Euro für die
Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen und
beschränkt-öffentlichen Wegen verwendet werden können“, erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Manfred Ländner.
„Der Entwurf verzichtet jedoch darauf, ein genaues Verfahren
beziehungsweise einen Schlüssel zur Verteilung der Mittel auf die
Gemeinden vorzuschlagen.“
Die CSU-Fraktion hingegen erstattet den Kommunen die aufgrund der
Abschaffung ausgehenden Beträge spitz bei laufenden Maßnahmen, für
die das Vergabeverfahren für die erste Bauleistung vor dem 11. April
2018 eingeleitet worden ist und die im Haushalt veranschlagt sind.
„Zudem wird der Freistaat Bayern für künftige Ausbaumaßnahmen eine
pauschale Finanzierungsbeteiligung gewähren“, sagt Ländner. „Die
Kommunen können sich darauf verlassen. Wir haben dies auch schon im
Vorblatt des heute beschlossenen Gesetzentwurfs festgehalten. Das
Kommunalabgabengesetz ist aber nicht der richtige Ort für eine solche
Regelung ist. Details hierzu werden vielmehr bis zur Aufstellung des
Doppelhaushalts 2019/2020 in Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag
und dem Bayerischen Gemeindetag festgelegt werden.“
Nachdem das bisherige beitragsgestützte System seit fast 50 Jahren
(seit 1974) bestand, ergeben sich aufgrund der Abschaffung viele
Einzelfragen, insbesondere für die Übergangszeit. „Unser
Gesetzentwurf schafft einen Ausgleich der Interessen der Städte und
Gemeinden und der an diesen Straßen anliegenden Eigentümer“, betont
Reiß. „Wir entlasten die Bürger. Gleichzeitig lassen wir die Kommunen
nicht im Stich, damit laufende Maßnahmen noch fortgeführt und auch
künftig Straßen saniert werden können.“ Aufgrund des heutigen
Gesetzesbeschlusses, dem auch die Freien Wähler zugestimmt haben,
stoppen sie das Volksbegehren zur Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge. „Wir begrüßen diesen längst überfälligen
Schritt“, so Reiß.
„Das Geld liegt nicht wie von den Freien Wählern oft suggeriert
auf der Straße“, sagt Ländner zur Freibiermentalität der Opposition
abschließend. „Alleine die Rückerstattungen seit 2014 würden den
Staatshaushalt des Freistaats über 400 Millionen Euro kosten, und
nicht nur 200 Millionen Euro, wie die Freien Wähler behaupten. Und
was würden die Bürger sagen, die noch im Dezember 2013 einen Bescheid
bekommen haben?“ Für die CSU-Landtagsfraktion und die Staatsregierung
war eine ernsthafte und solide Lösung wichtig. Schließlich ist es das
Geld der Steuerzahler, das sonst für andere Zukunftsinvestitionen
fehlt.
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