Umsetzung der Arbeitsvertragsrichtlinien im bpa Arbeitgeberverband geht voran / Weitere Entgelttabellen in verschiedenen Bundesländern verabschiedet

Nach Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und
Hamburg, Sachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg haben nun die
Mitgliederversammlungen des bpa in Nordrhein-Westfalen. Hessen und
Rheinland-Pfalz länderspezifische Entgelttabellen im Rahmen des
bundeseinheitlichen Mantels der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des
bpa Arbeitgeberverbands verabschiedet. Die AVR sind
Mindestbedingungen. Sie legen zum Beispiel ein Einstiegsgehalt von
2.520 Euro für die Pflegefachkraft in Sachsen-Anhalt oder von 2.950
Euro in Baden-Württemberg zugrunde. Sie bilden damit unterschiedliche
Lebenshaltungskosten und regionale Besonderheiten bei Pflegesätzen
oder Regulierungen ab.

Dazu erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer
Brüderle:

„Mit den regionalen Entgelttabellen spiegeln wir die Wirklichkeit
vor Ort wider. Damit zeigen wir, dass private Pflegebetreiber gute
Gehälter und gute Arbeitsbedingungen ihren Mitarbeitern anbieten und
wir schaffen Transparenz auf dem Pflegemarkt. Wir haben geliefert und
liefern weiter. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass die Politik klar
macht, wer die höheren Gehälter bezahlen soll. Angesichts der
aktuellen Gesetzeslage gehen diese Erhöhungen nur zu Lasten Dritter,
nämlich der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Steuerzahler.
Wenn die Bundesregierung eine Verteuerung der Pflegeleistungen will,
muss sie sich dazu bekennen. Wenn sie andere Wege gehen will, wie zum
Beispiel Steuerzuschüsse ins System oder höhere Beiträge zur
Pflegeversicherung, dann muss sie auch diese Konzepte auf den Tisch
legen. Dieses würde auch dem Verursacherprinzip nach dem Motto –Wer
bestellt, bezahlt– gerecht.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien entfalten mittlerweile für die
Betriebe und ihre Beschäftigten in den Ländern ihre Wirkung. So ist
es dem bpa in Sachsen-Anhalt im gelungen, höhere Gehälter für
Pflegekräfte in den Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern zu
erzielen. Nach intensiven Verhandlungen konnte dort mit den
Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger ein
verbandseinheitlicher Punktwert zur Finanzierung ambulanter
Leistungen vereinbart werden. Damit erkennen die Kostenträger die AVR
als leistungsgerechte Entlohnung der Pflegekräfte an und
berücksichtigen diese in den Preisverhandlungen.“

Der bpa Arbeitgeberverband e.V. wurde 2015 von 200 Einrichtungen
und Diensten der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege,
Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet. Mitglieder des bpa
Arbeitgeberverbands sind sowohl kleine als auch mittlere und große
Betriebe. Mittlerweile vertritt der Verband die tarif- und
arbeitsmarktpolitischen Interessen von über 3.200 Mitgliedern, die
rund 150.000 Mitarbeiter beschäftigen.

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Für Rückfragen: Dr. Sven Halldorn, Tel.: 030 / 20075593-20

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