Unternehmertipp: Betriebsrente rechtssicher

Der „Deutsche bAV Service“ (
www.deutscher-bav-service.de ) untermauert seine wissenschaftlich
geprägten Umsetzungen durch seine Fördermitgliedschaft im
Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen
Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende
berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und
Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den
weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt.

Der Beratungsmarkt der bAV befindet sich im nachhaltigen Umbruch.
Zahlreiche Marktteilnehmer im weiten Beratungsfeld der betrieblichen
Altersversorgung beginnen zu realisieren, dass haftungssicheres
Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich
ist. Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte
Vorgehensweise des BRBZ, wodurch haftungsauslagernde
Beratungsstandards für die bAV-Beratung definiert worden sind,
eindrucksvoll Wirkung.

Gerade Arbeitgeber sind zwingend auf rechtskonforme
Beratungsvorgänge im Rahmen der bAV angewiesen, um nicht in
unüberschaubare Haftungsgefahren in Form von
Nachschussverpflichtungen hinsichtlich eingegangener
Betriebsrentenversprechen zu gelangen. Allerdings können sich
Arbeitgeber vorab informieren, inwiefern die avisierte
Betriebsrentenberatung durch einen Spezialdienstleister rechtlich
tragfähig sein kann. Wenn im Impressum des Internetauftritts des
Spezialdienstleisters zu lesen ist, dass der besagte Dienstleister
über den Status eines Versicherungsmaklers bzw. eines
Unternehmensberaters verfügt, sollte dies zum Überdenken einer
rechtlich gehaltvollen Zusammenarbeit führen, da den genannten
Berufsgruppen die abstrakte Rechtsberatung in der bAV untersagt ist.
Vor diesem Hintergrund herrscht bei zahlreichen Finanzdienstleistern
und Versicherungsmaklern nach wie vor eine große Rechtsunsicherheit
bezüglich der Fragen:

– Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
– Wie kann ich Rechts- von Finanz- und Unternehmensberatung
abgrenzen?
– Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV beraten?
– Wie sieht ein rechtskonformer bAV-Beratungsprozess für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler aus?
– Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister und
Versicherungsmakler im Rahmen der »3.63er- Förderung« aus?

Zur umfassenden Beantwortung der zuvor genannten Fragestellungen
lädt der BRBZ daher zur 2. BRBZ Makler-Konferenz 2011 – Aufklärung
zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler
ein. Neben einer Informationsgewinnung durch bundesweit führenden
Fachjuristen zum Thema bAV erhalten Seminarteilnehmer zielgenaue
Konferenzunterlagen, mit deren Unterstützung sie die bestmögliche
Positionierung im deutschen bAV-Markt erfahren werden. Weitere
Informationen und Rahmendaten zur genannten Konferenzveranstaltung,
sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de .

Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Ann Pöhler, Pressereferentin
Telefon 0221 716 176 – 0

Weitere Informationen unter:
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