– Eine aktuelle forsa-Umfrage (1) belegt: 60 Prozent der deutschen
Autofahrer machen sich bei einem Unfall im Ausland wegen der
fremden Rechtslage bzw. Vorschriften Sorgen.
– Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof erklärt, was bei einem
Unfall außerhalb Deutschlands zu beachten ist.
Gerade erst die Landesgrenze passiert und im nächsten Moment
passiert etwas Unvorhergesehenes. Wenn die Fahrt ins Reiseland durch
einen Unfall unterbrochen wird, ist die Urlaubsfreude getrübt. Laut
einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem
Direktversicherer der Generali in Deutschland, würde sich bei einem
Unfall im Ausland mehr als die Hälfte der deutschen Autofahrer (60
Prozent) „große“ bis „sehr große“ Sorgen wegen der anderen Rechtslage
bzw. Vorschriften machen. CosmosDirekt erklärt, wie sich Autofahrer
bei einem Schadensfall im Ausland richtig verhalten, um den idealen
Versicherungsschutz zu garantieren.
Vor der Fahrt: Auf die Vorbereitung kommt es an
Andere Länder, andere Gesetze: Damit Pkw-Besitzer auch auf
außerdeutschen Strecken sicher ans Ziel kommen, ist es ratsam, sich
im Vorfeld über die Verkehrsvorschriften des Reiselandes zu
informieren. Denn nicht selten führt ein anderes Rechtsverfahren zu
unliebsamen Überraschungen. Doch zunächst sollte der Wagen auf
Verkehrssicherheit für die Langstrecke geprüft werden: Sind
Verbandskasten, Warndreieck und -westen sowie Bordwerkzeug
untergebracht, kann die Fahrt beginnen. Darüber hinaus rät Frank
Bärnhof, folgende Dokumente griffbereit zu haben: „Für Autofahrer ist
es im Ausland empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte
mitzunehmen. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug
haftpflichtversichert ist. Zwar ist das Mitführen in der EU nicht
mehr Pflicht, doch auch innerhalb der EU erleichtert sie die
Schadensregulierung. Auch der Europäische Unfallbericht ist
hilfreich, mit ihm lässt sich ein Unfall schnell erfassen –
idealerweise hat man ein Exemplar in der Landessprache dabei.“
Im Ernstfall: So verhalten sich Autofahrer richtig
Kommt es trotz bester Vorbereitung zu einem Unfall, sollten die
Beteiligten möglichst Ruhe bewahren und sich auf die nächsten
wichtigen Schritte besinnen. Frank Bärnhof erklärt, was konkret zu
tun ist: „In ganz Europa führt die 112 zu schneller Hilfe – auch ohne
SIM-Karte und Vorwahl. Im Gespräch sollten die wichtigsten W-Fragen
beantwortet werden: Wo ist die Unfallstelle? Was genau ist passiert?
Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Arten von Verletzungen sind
vorhanden?“.
Die Schadensabwicklung: Das sollten Urlauber beachten
Bei einem Kfz-Unfall im Ausland ist es wichtig, diesen umgehend
bei der Versicherung zu melden – auch wenn keine eigene Schuld
vorliegt. Ist die Police der Gegenseite nicht bekannt, kann sie der
Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Die Service-Stelle ist rund
um die Uhr unter 0800 25026 00 (+49 40 300 330 300 aus dem Ausland)
erreichbar. Die Zuständigkeit bei der Schadensabwicklung hängt vom
Herkunftsland des Verursachers ab. Frank Bärnhof erklärt das
Vorgehen: „Bei Unfallgegnern aus der EU oder den Ländern Island,
Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ist ein
Schadenregulierungs-Beauftragter der ausländischen Versicherung
zuständig. Er ist in Deutschland ansässig und kommuniziert auf
deutsch – unabhängig davon, ob der Unfall in der EU oder einem
Dritt-Staat verursacht wurde. Reagiert dieser nicht, wird die
deutsche Entschädigungsstelle Verkehrsopferhilfe tätig. Dabei gilt es
zu beachten, dass das Recht des Unfalllandes anwendbar bleibt. Stammt
der Verursacher aus einem anderen Staat ist es ratsam einen Anwalt
einzuschalten, da die Schadensregulierung über eine ausländische
Haftpflichtpolice lange dauern kann und teils sehr unterschiedlich
ausfällt.“
(1) Repräsentative Umfrage „Sommer 2017“ des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
Juni 2017 wurden in Deutschland 1.554 Bundesbürger ab 18 Jahren
befragt, darunter 1.389 Personen, die ein Auto im Haushalt besitzen
und dieses auch selbst nutzen.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-autounfall
Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter:
www.cosmosdirekt.de
Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner
Stefan Göbel
Leiter Externe Kommunikation
Generali Deutschland AG
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: stefan.goebel@generali.com
Sabine Gemballa
Externe Kommunikation CosmosDirekt
Generali Deutschland AG
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell