Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute 
die Klage des Landkreises Böblingen gegen die Duale System 
Deutschland GmbH (DSD) vollständig abgewiesen. Der Landkreis hatte 
geklagt, weil aus seiner Sicht die DSD verpflichtet ist, für die 
Mitbenutzung der kommunalen Sammelbehälter für Papier, Pappe und 
Karton anteilsmäßig Entgelte zu zahlen. Die Verpackungsentsorgung 
sieht die Möglichkeit einer solchen Mitbenutzung vor. Aus Sicht der 
Richter ist genau diese Vorschrift jedoch unwirksam, weil sie dem 
verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Bestimmtheit von 
Rechtsnormen nicht entspricht.
   Dazu der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) 
Patrick Hasenkamp: „Die Verpackungsverordnung, die seit mehr als 20 
Jahren in Kraft ist, ist in wesentlichen Teilen nicht 
verfassungskonform. Das ist ein Schlag für das 
Bundesumweltministerium als Verordnungsgeber und zeigt, auf welch 
tönernen Füßen das System Grüner Punkt steht.“ Der VKU kritisiert die
unzureichende rechtliche Ausgestaltung, die immer wieder zu Problemen
im Vollzug führt, bereits seit Jahren. Aus Sicht von Hasenkamp ist 
eine eindeutige Regelung der Zuständigkeiten durch das bereits vor 
Jahren angekündigte Wertstoffgesetz unbedingt notwendig: „Der 
gemeinsamen Sammlung von Verpackungen und Nichtverpackungen liegt ein
Kooperationsmodell zugrunde, das das Bundesverwaltungsgericht heute 
verworfen hat.“ Vor diesem Hintergrund können auch die jüngsten 
Überlegungen des Gesetzgebers nicht weiterverfolgt werden, die 
Sammlung von Wertstoffen in einem Kooperationsmodell zwischen 
Kommunen und Systembetreibern zu organisieren. Der vom 
Bundesumweltministerium verfolgte konsensuale Ansatz ist nach diesem 
Urteil gescheitert.
   Hasenkamp: „Die Konsequenz aus dem Urteil kann nur sein, dass die 
Sammelverantwortung für alle Abfälle, Verpackungen und 
Nichtverpackungen, wieder zurück an die Kommunen geht und die 
Papierfraktion aus dem Regime der Verpackungsentsorgung genommen 
wird. Nur so kann die bestehende Rechtsunsicherheit ausgeräumt 
werden, die alle Beteiligten dringend benötigen, damit sie sich 
wieder dem eigentlichen Ziel widmen können, der Weiterentwicklung 
einer nachhaltigen Abfallwirtschaft.“
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