Im Zusammenhang mit dem gegen ihn verhängten Urteil
wegen persönlicher Treuepflichtverletzungen hat Oliver Schulz erneut
unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Der ehemalige
Geschäftsführer der InfraTrust-Fonds war vor dem Landgericht Berlin
(AZ: 98 O 67/11) wegen der treu- und pflichtwidrigen Auswechslung der
Komplementärgesellschaften zahlreicher InfraTrust-Fonds zu
Schadensersatz verurteilt worden. Oliver Schulz hatte im Dezember
2010 versucht, die InfraTrust Fonds IT 2, 5, 6,8 sowie ITP 7 und 9
durch den heimlichen Austausch der Komplementärgesellschaften mit
einer von ihm privat kontrollierten Gesellschaft namens CSK
Management GmbH zu übernehmen.
In einer Presseinformation, die Oliver Schulz in der vergangenen
Woche durch die Sworn Gruppe veröffentlichen ließ, versucht er das
gegen ihn erlassene Urteil bzw. dessen Folgen für ihn durch eine
verzerrte Darstellung abzuschwächen.
So behauptet Oliver Schulz nun, dass der Austausch der
Komplementärgesellschaften laut Gerichtsurteil auf Basis der
Gesellschaftsverträge der InfraTrust-Fonds hätte durchgeführt werden
dürfen. Diese Behauptung ist falsch. Tatsächlich hat das Landgericht
begründet, dass es für die Urteilsfindung dahinstehen kann, ob die
Auswechslung der Komplementärinnen als solche vom
Gesellschaftsvertrag gedeckt war bzw. ob diese gegen eine
Zustimmungsbedürftigkeit nach dem Gesellschaftsvertrag verstieß und
deswegen pflichtwidrig war.
Weiterhin behauptet Oliver Schulz, dass Landgericht hätte
festgestellt, dass es der Berlin Atlantic Capital (BAC) bzw. dem
Treuhänder Stefan Bock nicht gestattet gewesen sei, für die
Geschäftsführung der betroffenen InfraTrust Fonds wöchentlich rund
26.500,- Euro zweifach als Komplementärvergütung abzurechnen. Auch
diese Behauptung ist falsch. Tatsächlich nimmt das Urteil zur
Vergütung von Stefan Bock bzw. der BBT GmbH zwar Stellung. Die BAC
allerdings wird in der Urteilsbegründung überhaupt nicht erwähnt.
Auch wird mit keinem Satz erwähnt, dass die BBT GmbH keinen Anspruch
auf eine Vergütung gehabt hätte. Eine Aussage zur Höhe der Vergütung
enthält das Urteil ebenfalls nicht.
Außerdem behauptet Oliver Schulz, das Gericht habe festgestellt,
dass die BAC eigenen Aufwand zu Lasten der InfraTrust-Fonds
abgerechnet habe. Auch diese Behauptung ist unwahr. Das Gericht hat
keine eindeutige Feststellung darüber getroffen, dass unberechtigt
gegenüber der BAC erbrachte Leistungen abgerechnet wurden. Das
Gericht stellte lediglich fest, dass es Überschneidungen gab, weil
sich die Interessen der Klägerinnen untereinander und im Verhältnis
zu den Gesellschaften der BAC-Gruppe überschneiden.
Auch die Behauptungen von Oliver Schulz, der ehemalige
BAC-Geschäftsführer Nikolaus Weil habe wegen des Abschlusses einer
Vergütungsvereinbarung mit der Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing
gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen und nur deshalb habe
Taylor Wessing überhaupt nachträglich zu Lasten der InfraTrust Fonds
Rechnungen stellen dürfen, sind nachweislich falsch. Zum einen hat
das Gericht explizit das Gegenteil festgestellt und dabei
hervorgehoben, dass Taylor Wessing von den InfraTrust-Fonds in
zulässiger Weise auf Basis einer Vergütungsvereinbarung mandatiert
werden durften. Zum anderen wird Nikolaus Weil innerhalb des Urteils
in diesem Zusammenhang überhaupt nicht genannt.
Und schließlich ist die von Oliver Schulz neuerlich aufgestellte
Behauptung, es sollten Gelder der prosperierenden InfraTrust Fonds
für die angeblich maroden Life Trust Fonds und die von der Insolvenz
bedrohte BAC-Gruppe verwendet werden, ebenso falsch. Das Gericht hat
sich mit dieser Frage zur Urteilsfindung gar nicht auseinandergesetzt
und die BAC hatte diese unwahre Behauptung durch Liquiditätsgutachten
bereits vor geraumer Zeit widerlegt.
„Im Gesamtfazit ist festzustellen, dass Oliver Schulz auch in
diesem Fall nach seiner bereits bekannten Strategie vorgeht: Aus
einem Urteil, das eindeutig einen massiven Rechtsbruch feststellt,
greift sich Oliver Schulz Einzelaspekte heraus, versucht diese mit
unwahren Behauptungen zu verzerren und aus dem Kontext zu reißen „,
so Stephan Brückl, Geschäftsführer der InfraTrust Fonds. „Das alles
tut er, um bis zuletzt den Anschein zu wahren, er wäre ausschließlich
daran interessiert, die Interessen der Anleger zu schützen.
Tatsächlich aber macht diese Vorgehensweise klar, wie unseriös Oliver
Schulz agiert.“
Stephan Brückl kündigte an, dass die Geschäftsführung der
InfraTrust Fonds gegen diese sowie weitere Rechtsverstöße weiterhin
konsequent vorgehen wird. „Die bisher eingeforderten Summen waren
lediglich Teilbeträge, um den Streitwert gering zu halten“, so
Brückl. „Es ging in erster Linie um die Feststellung rechtswidrigen
Handelns, was das Landgericht erwartungsgemäß festgestellt hat. Auf
Grundlage dieses Urteils werden die Fonds nun die eigentlichen
Schäden gegenüber Oliver Schulz geltend machen. Diese werden sich
aller Voraussicht nach in Millionenhöhe bewegen, was im Zuge der
Bilanzprüfung festgestellt wird.“
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