„Wer beobachten will, darf Fakten nicht ausblenden“

In einer Pressemeldung zur aktuellen
Wirkstoffausschreibung hat Dr. Christopher Hermann von der AOK
Baden-Württemberg gestern behauptet, die „Pharmalobby wolle eine
Schonzeit für Hochpreise“ erwirken. Hingegen würden die Kassen die
„Wettbewerbssituation nach Patentablauf genau beobachten“. Hierzu
erklärt Pro Generika Geschäftsführer Bork Bretthauer:

„Wer beobachtet, darf Fakten nicht ausblenden und muss die
richtigen Schlüsse ziehen. Denn dann würde auch die AOK
Baden-Württemberg erkennen, dass die Praxis vieler Krankenkassen, in
–Hinterzimmern– Rabattverträge mit Erstanbietern über den
Patentablauf hinaus –auszukungeln–, in der Konsequenz nicht anderes
bedeutet als die Verlängerung der Schonzeit für hochpreisige
Altoriginale“.

Wer die Fakten nicht ausblendet, erkennt, dass sich der Wettbewerb
in allen patentfrei werdenden Wirkstoffmärkten nur dann frei
entfalten kann, wenn es keine Rabattverträge des Erstanbieters über
den Patentablauf hinaus gibt. Dennoch schließt auch die AOK
Baden-Württemberg solche Verträge.

Wer die Fakten nicht ausblendet, erkennt zudem, dass der
Wettbewerb z. B. bei dem umsatzstarken Wirkstoff Olanzapin ohne jede
Ausschreibung von Rabattverträgen in nur wenigen Monaten dazu geführt
hat, dass Generika je nach Packung mehr als 800 Euro günstiger sind
als das Altoriginal. Dennoch behauptet die AOK Baden-Württemberg,
ohne Generikarabattverträge gäbe es eine „Schonzeit für Hochpreise“.

Und wer die Fakten nicht ausblendet, erkennt schließlich, dass
einzig die patentfreien Altoriginale an diesem starken
Preiswettbewerb nicht teilnehmen, da sie sich über Rabattverträge dem
Wettbewerb entziehen. Und genau das ermöglicht u. a. auch die AOK
Baden-Württemberg mit ihrer Vertragspolitik.

Das zeigt: Beobachten allein reicht nicht, auf das Handeln kommt
es an.

„Pro Generika engagiert sich vor dem Hintergrund dieser
Entwicklungen für eine klare ordnungspolitische Weichenstellung für
mehr und nachhaltigen Wettbewerb. Wer die Fakten sieht, muss jetzt
handeln und dem Wettbewerb mit Patentablauf die Tür öffnen.
Wettbewerb verträgt keine Schonzeiten. Daher darf es sie auch nicht
länger für patentfreie Altoriginale geben. Erstanbieterrabattverträge
müssen mit dem Markteintritt des ersten Generikums konsequent beendet
werden“, so Bretthauer abschließend.

Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer, Tel.: (030) 81 61 60 9-0,
info@progenerika.de, www.progenerika.de

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