Bundesjustizminister Maas muss Gesetzeslücken bei
der berufsständischen Altersversorgung schließen
Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des
Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Hierzu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Wir begrüßen, dass Bundesjustizminister Maas nunmehr einen
Gesetzentwurf für die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
vorgelegt hat. Leider schafft der Entwurf im wichtigsten Punkt, der
berufsständischen Altersversorgung, keine Rechtssicherheit. Die vom
Bundessozialgericht aufgeworfenen Fragen werden nicht beantwortet.
Damit ist zu befürchten, dass Rechtsanwaltskammern und Deutsche
Rentenversicherung (DRV) Bund über denselben Sachverhalt weiter
abweichende Entscheidungen. Damit wird das Ziel des Gesetzentwurfs
verfehlt.
Bundesminister Maas muss den Gesetzentwurf jetzt rasch
nachbessern. Nur so kommt es wieder zu einheitlichen Entscheidungen,
die den zigtausend betroffene Syndikusanwälte die erforderliche
Rechtssicherheit für ihre Altersversorgung geben.“
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