Zahl des Monats:>41 Millionen / Rabattverträge mit Zusatznutzen für den Erstanbieter

– 125 Krankenkassen mit insgesamt mehr als 41 Millionen
Versicherten haben Rabattverträge für das Ende September 2011
aus dem Patent gelaufene Arzneimittel Zyprexa® (Wirkstoff
Olanzapin) abgeschlossen.
– Obgleich der Patentschutz des Antipsychotikums ausgelaufen ist,
kommt der Generikawettbewerb kaum in Fahrt.
– Denn die Rabattverträge der Krankenkassen sind trotz
Patentablaufs noch immer gültig. Also ist für die erheblich
günstigeren Olanzapin-Generika die überwiegende Mehrzahl der
Krankenkassenmärkte blockiert.

Dabei müsste nach der in dieser Woche in Berlin vorgestellten
aktuellen IGES-Studie „Generika in Deutschland: Wettbewerb fördern –
Wirtschaftlichkeit stärken“ der Wettbewerb in diesem Wirkstoffmarkt
eigentlich sehr intensiv werden. Das IGES hatte in seiner Analyse
herausgearbeitet, dass sich die Wettbewerbsintensität aufgrund von
Wettbewerbshemmnissen in den patentfreien Wirkstoffmärkten erheblich
unterscheidet.

Laut IGES hängt die Wettbewerbsintensität vor allem davon ab, wie
viele Generikaanbieter frühzeitig und ungehindert auf den Markt
kommen können. Bei Olanzapin deutet im Prinzip vieles auf die
Entwicklung eines intensiven Wettbewerbs hin.

Denn knapp drei Wochen nach Patentablauf sind bereits 18
Generikaanbieter mit ihren sehr viel preisgünstigeren Alternativen
auf dem Markt. So wäre eine schnelle Marktdurchdringung von Generika
und ein intensiver Preiswettbewerb zu erwarten. Beides eigentlich
sichere Indikatoren für funktionierenden Wettbewerb im patentfreien
Arzneimittelmarkt und gute Nachrichten für Patienten und
Krankenkassen, die von nachhaltigen Einsparungen profitieren könnten.

Doch nur eigentlich. Denn es bestehen handfeste
Wettbewerbshemmnisse in Form der über den Patentablauf hinaus
gehenden Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und dem
Erstanbieter. Dieser Rabattvertrag mit dem Erstanbieter verpflichtet
die Apotheken aufgrund des Substitutionsgebotes, weiterhin das sehr
viel teurere Erstanbieterprodukt abzugeben, obgleich günstige
Generika verfügbar sind. Das sorgt dafür, dass sich der Wettbewerb
nicht entfalten kann und der Erstanbieter auch nach dem Patentablauf
eine marktdominante Stellung behält.

Die derzeitige Praxis nutzt letztlich nur dem Hersteller des
Erstanbieterproduktes.

http://progenerika.de/de/publik/zahl/2011-09.html

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Bork Bretthauer, Geschäftsführer
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