Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat im
Jahr 2014 allein für die fünf umsatzstärksten Biopharmazeutika 1,8
Mrd. EUR ausgegeben – fast fünf Prozent der gesamten
Arzneimittelausgaben.
– Im Jahr 2014 betrugen die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenkassen für die fünf umsatzstärksten Biopharmazeutika 1,8
Mrd. EUR.
– Das entspricht einem Anteil von etwa fünf Prozent der
GKV-Gesamtausgaben für Arzneimittel in Höhe von 34,83 Mrd. EUR.
– In Kürze laufen zwei der TOP 5 Biopharmazeutika aus dem Patent –
wenn dann Biosimilars auf den Markt kommen, können sie für eine
Verbesserung der Versorgung der Patienten und sinkende
Behandlungskosten sorgen.
Biopharmazeutika sind hochwirksame Arzneimittel. Dies spiegelt
sich allerdings auch in den hohen Kosten dieser Präparate wider.
Allein für die TOP 5 Biopharmazeutika hat die GKV im letzten Jahr 1,8
Mrd. EUR zu Apothekenverkaufspreisen (INSIGHT Health, NVI-KT)
ausgegeben. Auch aufgrund der hohen Kosten haben Patienten oft keinen
Zugang zu diesen Biopharmazeutika. Der Markteintritt von Biosimilars
kann das ändern und die Versorgung der Patienten mit modernen
Arzneimitteln verbessern.
Von den Top 5 Biopharmazeutika läuft je ein biologisches
Arzneimittel zur Behandlung von Rheuma und Diabetes voraussichtlich
im Jahr 2015 aus dem Patentschutz. Der Patentablauf öffnet ein
Fenster für Biosimilars. Der durch Biosimilars ausgelöste Wettbewerb
lässt die Behandlungskosten pro Patient sinken und entlastet auch die
GKV.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Biosimilars rasch in
der Versorgung ankommen. Dies ist aber zu oft nicht der Fall. Denn
immer mehr Krankenkassen schließen für Biopharmazeutika direkt nach
Patentablauf sogenannte „Open-House“-Rabattverträge ab, an denen alle
Hersteller teilnehmen können. Oftmals bestehen diese Verträge dann
für den Erstanbieter und die Biosimilars. Was auf den ersten Blick
als unproblematische Vertragsgestaltung gewertet werden könnte,
erweist sich in der Realität als handfestes Hemmnis für Biosimilars.
Denn warum sollte der Arzt ein preiswerteres Biosimilar verordnen,
wenn er das Erstanbieterprodukt im Rahmen eines Rabattvertrages
verordnen kann?
Damit die künftigen Biosimilars in Deutschland eine echte Chance
haben, muss daher ein „level playing field“ für faire
Wettbewerbsbedingungen nach dem Patentablauf sorgen.
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Bork Bretthauer
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