Altersvorsorge 2027: Mehr Förderung für die eigenen vier Wände

Altersvorsorge 2027: Mehr Förderung für die eigenen vier Wände
 

Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen. Ab Januar 2027 tritt eine neue Förderung an die Stelle der bisherigen Riester-Rente. Das neue Gesetz fördert auch die eigene Immobilie als wichtige Säule der privaten Altersvorsorge und damit den Bausparvertrag als Finanzierungsbaustein deutlich stärker als bisher. Wer mietfrei wohnen möchte, kann künftig von höheren staatlichen Zuschüssen und erweiterten Fördermöglichkeiten profitieren. Zudem sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt.

Grundzulage proportional zum geleisteten Eigenbeitrag

Nach dem neuen Modell wird jeder Euro, der privat für die Altersvorsorge zurückgelegt wird, unmittelbar belohnt, denn die Höhe der Förderung orientiert sich ausschließlich an den tatsächlich geleisteten Sparbeiträgen – unabhängig vom Einkommen des Sparers.

Bis zu einem jährlichen Betrag von 360 Euro legt der Staat für jeden gesparten Euro noch einmal 50 Cent drauf, für weitere maximal 1.440 Euro gibt es 25 Cent je eingezahltem Euro. So kommen bei einem Eigenbetrag von 1.800 Euro zusätzlich 540 Euro Grundzulage pro Jahr hinzu.

Junge Arbeitnehmer, die vor ihrem 25. Geburtstag mit dem Sparen für ihre private Altersvorsorge beginnen, bekommen mit dem einmalig gezahlten Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro eine Extra-Starthilfe on top.

1:1 Kinderzulage bis 300 Euro pro Jahr

Wer Kinder hat und die Kindergeldberechtigung, erhält zudem auf jeden gesparten Euro einen Euro Kinderzulage obendrauf – und das jetzt unabhängig vom Alter des Nachwuchses. Gefördert werden Einzahlungen bis zu 300 Euro pro Kind demnach mit 300 Euro Zulage. „Auf den Monat gerechnet bedeutet das, wenn 25 Euro gespart werden, verdoppelt der Staat den Betrag auf 50 Euro. Das lohnt sich,“ ist Kathrin Hartwig von der LBS überzeugt.

Vor allem für Familien verbessert sich die Altersvorsorge-Förderung somit spürbar. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei förderfähigen Bausparverträgen summieren sich die Grund- und Kinderzulagen auf 1.680 Euro pro Jahr. Zusammen mit der dafür erforderlichen Eigenleistung von insgesamt 3.600 Euro wächst ihr Eigenkapital damit Jahr für Jahr um 5.280 Euro an.

Bausparen verbindet Förderung mit Zinssicherheit

Gerade im Zusammenspiel mit der Eigenheimrenten-Förderung kann der Bausparvertrag seine besonderen Stärken ausspielen: Er verbindet die staatliche Förderung mit einem von Anfang an fest vereinbarten Darlehenszins. Dadurch lassen sich Finanzierungskosten langfristig kalkulieren – unabhängig von künftigen Zinsentwicklungen am Kapitalmarkt. Außerdem entfalten die staatlichen Zuschüsse auf einem Bausparvertrag doppelte Wirkung: Es gibt sie sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase, wo sie als zusätzlicher Tilgungsturbo den Schuldenabbau beschleunigen.

Wahlfreiheit für bestehende Riester-Verträge

Bestehende Wohn-Riester-Verträge werden wie bisher weiter gefördert. „Ob das neue Modell dann passender ist als die bisherige Riester-Förderung, wird vom Einzelfall abhängen.Unsere Kundinnen und Kunden haben die Wahl.Wer bereits einen Wohn-Riester-Bausparvertrag besitzt oder bis Ende des Jahres 2026 einen abschließt, kann ab dem kommenden Jahr in Ruhe entscheiden, ob er im bisherigen Modell bleiben oder in die neue Förderung wechseln möchte“, präzisiert die LBS-Expertin Kathrin Hartwig.

Zieleinlauf: Im Alter mietfrei wohnen

Alles in allem macht die Reform die staatlich geförderte Altersvorsorge einfacher und attraktiver. Davon profitieren besonders Menschen mit Eigenheimwunsch, denn ein Ziel der neuen Förderung ist mietfreies Wohnen in der eigenen Immobilie. „Wohneigentum ist und bleibt für sehr viele Menschen ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Natürlich können die geförderten Mittel nicht nur für den Erwerb, sondern beispielsweise auch für energetische Sanierungen oder altersgerechte Umbauten eingesetzt werden“, erläutert Kathrin Hartwig.

Pressekontakt:

LBS Landesbausparkassen
Verena Quast
Telefon: +49 6131 134052
E-Mail: verena.quast@lbs-sued.de

Original-Content von: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren, übermittelt durch news aktuell