Wer durch Krankheit oder Unfall nur in seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Er ist prinzipiell arbeitsfähig – nur nicht mehr in seiner zuletzt ausgeführten Tätigkeit. Er muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine andere beliebige Tätigkeit annehmen – auch einfachste Arbeiten.
Millionen gesetzlich Krankenversicherte haben
Anspruch auf ambulante Kurmaßnahmen oder wohnortferne
Präventionskurse zur Gesundheitsvorsorge. "Viele gesetzliche
Krankenkassen tun mittlerweile aber alles, um ihren Versicherten
diese Leistungen vorzuenthalten", kritisierte der Dr. Gerd Müller,
Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für
Verbraucherschutz und Präsident des Deutschen Heilbäderverbands bei
einem Besuch im niederbayeri
Zur Feier des 10-jährigen Jubiläums der LinSoft GmbH werden alle LinSoft Computer die bis
zum 31. Januar 2011 bestellt werden mit KOSTENLOSEM Crossover Linux ausgeliefert.
In seinem Urteil vom 13.3.2006 (II ZR 295/04) weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass bei einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft der Ausschluss oder die der Vorschrift zuwiderlaufende Beschränkung des Kündigungsrechts des Gesellschafters nichtig ist.
Eine Verlängerung setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber dieübrigen Arbeitsbedingungen.
ALF Group Holdings AG:
Shareholder Information for Reverse Split procedures
Outlook for the highlights in 2011
Zurich – 24th December 2010 – Dear Shareholders; to start the directors and staff of ALF Group Holdings AG (ALF), would like to wish all our shareholders a merry Christmas and a prosperous new year. We would like to thank all shareholders for their continued support in 2010.
We are aware that there has been some delays with the release of the news release (go to our website: http://w