neues deutschland: Schweizer Steuerveröffentlichungen: Bitte keine Namen¶

Hurra, die Schweiz haut endlich auf die
Steuerhinterzieher drauf. So könnte eine erste, kurzsichtige Reaktion
auf die Nachricht lauten, dass ihre Steuerbehörde mögliche
Hinterzieher namentlich im Internet nennt. Dass dieses Vorgehen
nichts Neues ist, sondern nur von den Medien aufgebauscht wurde, sei
geschenkt. Viel mehr dürfte so mancher Genannter es gar nicht so
schlimm finden, seinen Namen am Internet-Pranger zu finden. Was ist
schon die Nennung der eigenen Person in

Frankfurter Rundschau: Mit G7-Demonstranten kooperieren

Man darf die Gefahr von Krawallen nicht leugnen,
wie es sie jüngst in Frankfurt und 2007 gegen den G-8-Gipfel in
Heiligendamm gab. Doch gerade wer die Sorge ernst nimmt, sollte
besser Strategien gemeinsam mit den Initiatoren der Proteste
erarbeiten. Ein Protestcamp, in dem die Demonstranten geordnet
untergebracht sind, zentral angesprochen werden können und in dem die
friedlichen Kräfte – auch mit der Polizei – beraten, wie Provokateure
zu isolieren sind, könnte da hilfre

Berliner Zeitung: Kommentar zur Diskussion um die Homo-Ehe:

Aber man hat so lange Nein gesagt, da kommt ein Ja
schwer über die Lippen. Und der vorgebliche Traditionsflügel scheint
ideell so verarmt zu sein, dass die Mitsprache bei der
Trauscheinverteilung für ihn zur Existenzfrage geworden ist. Also
wird zum Kulturkampf erhoben, was längst weithin akzeptiert ist.
Aus taktischen Gründen können SPD und Grüne frohlocken – viel hat
ihnen die Union ja sonst nicht gelassen an Themen. Aber die
Gleichstellung wird ko

Pensionskasse Hoechst-Gruppe: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Die Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG ist nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter zuständig, sie vergibt auch Immobiliendarlehen. Dass sie dabei fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat, kommt sie teuer zu stehen. Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-04 O 294/13) verurteilte sie, einer Kundin die bei vorzeitiger Ablösung des Kredits berechnete Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 11.700 sowie Zinsen in Höhe von 5%-Pun

Fehler bei Widerrufsbelehrung: Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Dass sie beim Abschluss eines Immobilienkredites eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, kommt einer Sparkasse teuer zu stehen. Das Landgericht Karlsruhe (Az. 4 O 395/13) verurteilte die Sparkasse, einem Kunden die bei vorzeitiger Ablösung des Kredits berechnete Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 11.000 sowie Zinsen in Höhe von 12,25 % zurück zu zahlen.

Das Landgericht Karlsruhe beanstandete, dass die Sparkasse in der Widerrufsbelehrung die Ausfüh