Lausitzer Rundschau: Gewichte verschieben sich Karlsruhe und die Bedrohung durch den Terrorismus

Für den Gesetzgeber bedeutet die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz nachbessern und
korrigieren. Eine herbe Niederlage hat er aber in Karlsruhe nicht
erlitten – anders als in der Vergangenheit, als die Richter einige
Sicherheitsgesetze ganz einkassierten, weil sie dem Grundgesetz
widersprachen. Die Anschläge von Paris und Brüssel sowie die
anhaltende Terrorgefahr in Deutschland haben die roten Roben offenbar
nicht unbeeindruckt gelassen. Zum

Schwäbische Zeitung: Wo bleibt die Sühne? – Kommentar zu Breivik

Zunächst einmal: Es zeugt eindrucksvoll von der
Souveränität und Unbestechlichkeit dieser norwegischen Richter, dass
sie der Klage des Massenmörders Anders Behring Breivik in Teilen
stattgegeben haben. Schon das Verfahren gegen den Rechtsextremisten
war vorbildlich geführt worden – im Sinne peinlichster
Rechtsstaatlichkeit. Nun hat Breivik erfolgreich gegen seine schlimme
Unterbringung geklagt.

An diesem Punkt setzt wahrscheinlich nicht nur bei den Angehörig

Börsen-Zeitung: Je größer, desto strenger, Kommentar zum EU-Verfahren gegen Google von Detlef Fechtner

Ohne Frage, die Wettbewerbsverstöße, die Google
in Zusammenhang mit ihrem Betriebssystem Android zur Last gelegt
werden, sind alles andere als offensichtlich. Schließlich ist der
"Missbrauch einer marktbeherrschenden Position" im Falle Google
längst nicht so augenscheinlich wie in anderen Wettbewerbsverfahren,
in denen dominante Anbieter andere Firmen plump erpressen. Immerhin
diktiert Google den Geräteherstellern ja nichts, was auf den ersten
Blick wi

Gold Standard Ventures Corp. kündigt strategische Investition in Battle Mountain Gold Inc. an

Gold Standard Ventures Corp. kündigt strategische Investition in Battle Mountain Gold Inc. an

20. April 2016 – Vancouver, B.C. – Gold Standard Ventures Corp. (TSXV: GSV, NYSE MKT:GSV) (Gold Standard oder das Unternehmen) freut sich, bekanntzugeben, dass es mit Battle Mountain Gold Inc. (TSXV: BMG) eine Vereinbarung über den Erwerb von bis zu 10.232.933 Einheiten zu einem Preis von 0,35 C$ pro Einheit – Gesamtpreis von bis zu 3.581.526,55 C$ – durch eine Privatplatzierung abge

Allg. Zeitung Mainz: Halsstarrig / Kommentar zu Atomkraftwerken von Lars Hennemann

Es ist zumindest ein ungewöhnlicher Vorgang, wenn
die deutsche Bundesregierung ein Nachbarland darum bittet, zwei
Kernreaktoren vom Netz zu nehmen. Die Replik – im konkreten Fall aus
Belgien – kam ebenso schnell wie erwartbar: Alles sicher, alles im
Griff. Und jetzt? In nur 70 Kilometer Entfernung zu einer deutschen
Großstadt werden Anlagen betrieben, die immer wieder Anlass zur Sorge
gegeben haben. Nicht jeder Störfall wäre sofort Anlass für
grundsätzliche D

Allg. Zeitung Mainz: Eingebremst / Kommentar zum Karlsruher BKA-Urteil von Frank Schmidt-Wyk

Auf der einen Seite die Sicherheit des Staates und
der Bürger, auf der anderen das Recht jedes Menschen auf Privatsphäre
und den Schutz sensibler Daten: In diesem Spannungsverhältnis bewegt
sich der Kampf gegen den Terrorismus. Doch seit dem 11. September
2001 schlägt das Pendel immer öfter in dieselbe Richtung aus. Jeder
weitere Anschlag lieferte ein neues Totschlagsargument, um den
Katalog polizeilicher und geheimdienstlicher Eingriffsbefugnisse in
die persö

Südwest Presse: KOMMENTAR · BKA-GESETZ

Zur rechten Zeit

Weit über das Ziel hinausgeschossen. Wieder einmal. Die Rüge, die
das Bundesverfassungsgericht mit seinem gestrigen Urteil dem
Gesetzgeber erteilt hat, kommt zur rechten Zeit. Denn das BKA-Gesetz,
dessen exzessive Überwachungsbefugnisse in weiten Teilen
verfassungswidrig sind, ist nur ein Baustein jener
Sicherheitsarchitektur, mit der im Windschatten terroristischer
Bedrohung seit Jahren systematisch der Abbau der Bürgerrechte
betrieben wird. Es ist

Rheinische Post: Schutz der Freiheit Kommentar Von Eva Quadbeck

Wieder einmal hat Karlsruhe dem Gesetzgeber in
Berlin eine schlechte Note ausgestellt. Das Gesetz zur Terrorabwehr
räumte dem Bundeskriminalamt bislang enorme Befugnisse zum Ausspähen
von Daten ein – bis in die Privatsphäre der Bürger. Das Gesetz war in
dieser Form unmäßig. Die Beschränkungen, die das Verfassungsgericht
dem Gesetzgeber auferlegt hat, werden nicht dazu führen, dass die
Ermittler ihre Arbeit nicht mehr tun können. Durch das Urteil

Rheinische Post: Jetzt reden sie wieder Kommentar Von Matthias Beermann

Seit fast zwei Jahren, seit der russischen
Annexion der Krim, hat der Nato-Russland-Rat nicht mehr getagt. Jetzt
reden beide Seiten wieder, allerdings nicht miteinander, sondern
aneinander vorbei. Russlands Präsident Wladimir Putin sieht den Rat
offenbar vor allem als willkommenes Forum, um den Westen wüst zu
beschimpfen und der Aggression zu bezichtigen. Selbstverständlich,
ohne die russische Aggression in der Ukraine auch nur mit einem Wort
zu erwähnen. Wenn es bei di