Die Protected Networks GmbH
(www.protected-networks.com), mit der Berechtigungsmanagement-Lösung
8MAN (www.8MAN.com), Marktführer im Bereich Access Rights Management,
verstärkt die internationale Führungsmannschaft. Damit soll der
deutlich wachsenden Nachfrage von Resellern und Endkunden Rechnung
getragen werden. Sascha Harmuth tritt als neuer Global Head of
Marketing und zugleich Head of Sales für die Region Deutschand,
Österreich und Schweiz (DACH) in das Ma
André Büschkes (41) wurde anlässlich der
Delegiertenversammlung des Zentralverbands des Deutschen
Dachdeckerhandwerks (ZVDH) am 3. Februar 2016 mit überwältigender
Mehrheit als Vizepräsident wiedergewählt. Büschkes konnte 96,4
Prozent aller Stimmen auf sich vereinigen. Die Mitglieder des
ZVDH-Präsidiums werden alle drei Jahre neu gewählt.
André Büschkes ist Dachdeckermeister und seit 2008 alleiniger
Geschäftsfüh
PwC-Studie zeigt: Die Ansprüche an das
Gesundheitssystem haben sich grundlegend verändert / Patienten wollen
über Behandlungsoptionen umfassend aufgeklärt werden / Wunsch nach
individuell geschnittenen Therapien / Gesundheitsbranche muss mehr
digitale Lösungen finden
Die Heilungschancen für Krebspatienten werden bekanntlich immer
besser. Im Zuge des medizinischen Fortschritts verändert sich jedoch
auch die Erwartungshaltung der Betroffenen – und zwar
Die WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG hat das Gütesiegel "Best
Place to Learn" mit der Bewertung "Exzellenz" erhalten. Der Anbieter
von elektrischer Verbindungs- und Automatisierungstechnik erreichte
die bisher höchste Punktzahl aller geprüften Unternehmen. "WAGOs
Markenzeichen ist die hohe Qualität des beruflichen Lernens", betonte
Dieter Sicking, Geschäftsführer der AUBI-plus GmbH, die das Siegel
vergibt, bei der Ergebnis
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit dem
heutigen Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14) einen Kern der
deutschen Glücksspielregulierung für bis auf weiteres unanwendbar
erklärt. Der EuGH hatte im Jahr 2010 bereits den damaligen
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gekippt. Aus dem heutigen Urteil
folgt nun dasselbe für den im Jahre 2012 geänderten GlüStV. Seine
Verbote und die auf seiner Grundlage beschlossenen Auflagen für
Anbieter