
EU-Geldwäscheverordnung und AMLA verändern den regulatorischen Rahmen
Die europäische Geldwäschebekämpfung befindet sich in einer grundlegenden Neuordnung. Mit der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) entsteht eine zentrale europäische Aufsichtsstruktur. Gleichzeitig soll die EU-Geldwäscheverordnung ab dem 10. Juli 2027 wesentliche Anforderungen an die Geldwäscheprävention unmittelbar und einheitlich regeln.
Für Finanzinstitute ergeben sich daraus neue Fragestellungen hinsichtlich der Know-Your-Customer-Prozesse (KYC), der Prüfung von Geschäftspartnern und der risikobasierten Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Auch die regulatorischen technischen Standards (RTS) und deren Auswirkungen auf bestehende Compliance-Prozesse sind zu berücksichtigen.
Parallel verändert das Omnibus-I-Paket die Rahmenbedingungen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Die Anpassungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) können dazu führen, dass für die Bewertung von ESG-Risiken weniger standardisierte Unternehmensdaten zur Verfügung stehen.
ESG-Risiken als Bestandteil der Geldwäscheprävention
Umweltkriminalität, Menschenhandel, Zwangsarbeit und Korruption können mit Geldwäschehandlungen verbunden sein. Auch betrügerische Nachhaltigkeitsprojekte oder manipulierte ESG-Zertifizierungen können Hinweise auf finanzkriminelle Aktivitäten liefern.
Für die Anti-Financial-Crime-Funktionen (AFC) ergeben sich daraus zusätzliche Anforderungen an die Identifikation und Bewertung verdächtiger Sachverhalte. Zu den möglichen Warnsignalen zählen unklare Finanzierungsquellen nachhaltiger Projekte, intransparente Lieferketten, nicht nachvollziehbare CO?-Zertifikate sowie auffällige Transaktionen im Zusammenhang mit vermeintlich nachhaltigen Geschäftsmodellen.
Eine wirksame ESG-Risikoanalyse erfordert deshalb die Verknüpfung unterschiedlicher Informationsquellen. Neben klassischen Geldwäscheindikatoren können Informationen über Geschäftspartner, Lieferketten, Menschenrechtsrisiken und Unternehmensführung relevant sein.
Die Integration solcher Faktoren betrifft nicht ausschließlich Geldwäschebeauftragte. Sie erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Compliance, Risikomanagement, Nachhaltigkeitsabteilungen, Rechtsbereichen und Interner Revision.
ESG-Compliance und Anti-Financial Crime in der Unternehmenspraxis
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, ESG-bezogene Risiken in bestehende Kontroll- und Überwachungsprozesse einzubinden, ohne parallele und voneinander unabhängige Strukturen aufzubauen.
Dabei spielen die Anpassung interner Risikoanalysen, die Weiterentwicklung von KYC- und KYCC-Prozessen sowie die Dokumentation risikobasierter Entscheidungen eine wesentliche Rolle. Auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäischen Sorgfaltspflichten sind im jeweiligen regulatorischen Anwendungsbereich zu berücksichtigen.
Das Online-Seminar „ESG und Geldwäscheprävention – Update 2026: AMLA, EU-VO und neue Anforderungen“ der Akademie Heidelberg behandelt diese Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Zu den fachlichen Schwerpunkten gehören:
– Regulatorische Entwicklungen durch AMLA, AMLR und die 6. EU-Geldwäscherichtlinie
– Auswirkungen des Omnibus-I-Pakets auf ESG-Datenverfügbarkeit und Due-Diligence-Prozesse
– Typologien und Warnsignale bei Umweltkriminalität, Menschenhandel, Korruption und Greenwashing-Betrug
– Integration von ESG-Informationen in KYC, Geschäftspartnerprüfung und Transaktionsmonitoring
– ESG-konforme Risikoanalysen unter Berücksichtigung des LkSG
– Governance-Strukturen, interne Verantwortlichkeiten und bereichsübergreifendes Risikomanagement
– Fallstudien zur Verbindung von Menschenrechtsrisiken und Finanzkriminalität
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Unternehmen ESG-bezogene Risikoinformationen nachvollziehbar dokumentieren und für interne Prüfungen sowie aufsichtsrechtliche Kontrollen aufbereiten können.
Weiterbildung für Geldwäschebeauftragte und Compliance-Verantwortliche
Die regulatorischen Entwicklungen betreffen insbesondere Geldwäschebeauftragte, Compliance-Verantwortliche sowie Fachkräfte aus Anti-Financial Crime, Risikomanagement, Recht, Nachhaltigkeit und Interner Revision. Auch Wirtschaftsprüfer und Berater, die Unternehmen bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen begleiten, sind mit den Schnittstellen zwischen ESG und Geldwäscheprävention konfrontiert.
Referent des Seminars ist Agustin Leonardo Niebuhr, Global Head of Human Rights und Menschenrechtsbeauftragter der Deutsche Bank AG. Er war zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen im Bereich Anti-Financial Crime tätig, unter anderem im internationalen Geldwäsche-Compliance-Umfeld. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Geldwäscheprävention, im menschenrechtlichen Risikomanagement und in Governance-Fragen.
Das Online-Seminar der Akademie Heidelberg findet am 27. November 2026 von 9:30 bis 14:00 Uhr statt.