Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Diesel-Fahrverbote als Maßnahme für „Saubere Luft“ für zulässig
erklärt hat, ist die Landesregierung in Baden-Württemberg
aufgefordert, den Luftreinhalteplan entsprechend fortzuschreiben
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute einen Antrag auf
Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt. Ziel
ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für „Saubere
Luft“ des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 19. Juli 2017, das
nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)
vom 27.2.2018 rechtskräftig ist.
Das BVerwG hat entschieden, dass zonen- und streckenbezogene
Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um die Luftschadstoffwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten. Ebenso hat es festgestellt, dass
nach den tatsächlichen Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen
Urteils in Stuttgart keine andere Maßnahme zur Hand ist, mit der der
Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden kann wie mit den
zulässigen Fahrverboten. Daher hat die DUH das Land Baden-Württemberg
mit Schreiben vom 2. März 2018 aufgefordert, Fahrverbote als Maßnahme
für „Saubere Luft“ in den Luftreinhalteplan aufzunehmen und die
entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig zu beginnen. Das
Land antwortete durch ein Schreiben seiner Rechtsanwälte vom 16. März
2018 und teilte mit, dass der Luftreinhalteplan
Dieselverkehrsbeschränkungen vorsehen wird. Gleichzeitig wurde jedoch
mitgeteilt, dass über den Luftreinhalteplan abschließend erst das
Landeskabinett entscheiden wird. Die DUH ließ daher über ihren
Rechtsanwalt mit Schreiben vom 19. März 2018 mitteilen, dass nicht
erkennbar sei, warum das gesamte Regierungskabinett über die Frage
eines Luftreinhalteplans entscheiden muss. Vielmehr sei zu
befürchten, dass bei politischer Entscheidung über die Sache die
nunmehr rechtlich notwendigen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Die
DUH setzte daher eine erneute Frist bis zum 23. März 2018, die
telefonisch auf Bitte des Rechtsanwalts des Landes bis zum 26. März
2018, 12:00 Uhr, verlängert wurde. Die DUH bat um eine Stellungnahme
zu der Frage, ob denn die Landesregierung in ihrer Gesamtheit den
Fahrverboten in Stuttgart bereits grundsätzlich zugestimmt hat. Nur
so sei gewährleistet, dass diese am Ende nicht doch politisch
abgelehnt werden. Diese Befürchtung besteht vor allem deshalb, weil
das Land Baden-Württemberg in dem durch Anwohner des Neckartors
geführten Verfahren selbst nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim
vortragen lässt, dass Fahrverbote immer noch rechtlich ausgeschlossen
seien.
Da das Land auf dieses Schreiben nicht mehr reagierte, ist nunmehr
die Zwangsvollstreckung eingeleitet worden. Offenbar will man keine
verbindlichen Erklärungen von Seiten des Landes abgeben.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ein Planentwurf
für Diesel-Fahrverbote in Stuttgart liegt bereits in der Schublade.
Nach dem gescheiterten Versuch, über eine Sprungrevision um
Fahrverbote herumzukommen, wird es nun schleunigst Zeit, dass
Fahrverbote für dreckige Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart umgesetzt
werden, damit die Menschen vor Ort nicht länger den
gesundheitsschädlichen Diesel-Abgasen ausgesetzt sind.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
ergänzt: „In den Verfahren, die in den letzten Jahren zu sauberer
Luft geführt worden sind, hat sich leider gezeigt, dass eine
Normalität im Umgang mit rechtlichen Verpflichtungen und Zusagen
nicht immer selbstverständlich scheint. Daher müssen wir mit dem
Antrag auf Zwangsvollstreckung sicherstellen, dass die
Landesregierung dem Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts
Folge leistet.“
Ugo Taddei, Rechtsanwalt von ClientEarth sagt: „Die Zeit für
weitere Verzögerung ist nach der Entscheidung in Leipzig vorbei. Die
Entscheidung war eindeutig. Die Behörden in Baden-Württemberg müssen
nun dringend die erforderlichen Schritte einleiten. Wir werden die
rechtlichen Auseinandersetzungen nicht beenden, bevor die Menschen in
Stuttgart saubere Luft atmen.“ Client Earth unterstützt die DUH in
ihren Klagen für saubere Luft.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
Ugo Taddei, Rechtanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell