Auer Witte Thiel informiert: Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam

Auer Witte Thiel informiert: Betriebskostenabrechnung auch bei formellen Mängeln wirksam

Auer Witte Thiel berichtet über neues Urteil des BGH zu Betriebskosten

München – August 2011. Der BGH präzisiert die bestehenden Regelungen zur Betriebskostenabrechnung. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Abrechnung auch im Falle formeller Mängel ihre Gültigkeit behält und der Mieter die Nebenkostennachzahlungen leisten muss. Damit hebt der BGH anderslautende Entscheidungen des Amts- und Landgerichts auf und beendet einen seit 2006 währenden Rechtsstrei

Die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet ein weiteres Urteil gegen die Bonnfinanz AG

Beraterhaftunggeschlossener ImmobilienfondsMedico FondsSchadensersatz
Unsere Kanzlei konnte eine weitere Klage in dem geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 gewinnen. Wie schon zuvor vor dem Landgericht Bayreuth ist nun auch vor einem weiteren Landgericht der Nachweis gelungen, dass die damalige Beratungsleistung der Bonnfinanz AG fehlerhaft wie ungenügend war und der Kläger somit einen Anspruch auf Schadensersatz hat.

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