Luzern. Rechtsberatung, Coaching und Mediation sind in der heutigen Zeit für Einzelpersonen oder Teams eine wertvolle Hilfe, um Unterstützung in schwierigen Situationen zu erfahren, komplexe berufliche oder private Herausforderungen zu meistern oder Konflikte zu bewältigen. Diese professionelle Hilfe bietet Monika Holtz-Wick in Luzern. Monika Holtz-Wick unterstützt ihre Klienten dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, Handlungsoptionen zu erweitern und anstehende Probleme nac
Büromanagement Genz, Spezialistin für Bürotätigkeiten mit Sitz in Haan und ACG Inkasso aus Düsseldorf gehen eine kundenorientierte Zusammenarbeit im Bereich des Büro- und Forderungsmanagements ein.
Die Rechtsanwälte Christian Closhen und Dr. Marcus Soiné haben sich mit ihrer langjährigen Kollegin Susanne Ickenroth zusammen geschlossen und die Partnerschaft Closhen Soiné & Partner gegründet und am Kanzleisitz in Bad Kreuznach neue Räumlichkeiten bei der Steuerberater und Wirtschaftsprüfungskanzlei brt – bauer reiniger traut bezogen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 21.08.2012 (AZ: 3 AZR 698/10) die inhaltlichen Anforderungen für sogenannte „Rückzahlungsklauseln“ drastisch verschärft. Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bislang getroffenen Fortbildungsvereinbarungen dürften danach heute überwiegend unwirksam sein. Einen Bestandsschutz gibt es insoweit nicht.
Mit dem Beginn des neuen Kalenderjahres wird die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Moser um die angehende Rechtsanwältin Dr. Sandra Wimmer erweitert. Die engagierte junge Rechtsanwaltsanwärterin ist spezialisiert auf die Themenbereiche Strafrecht, Zivilrecht und Fremdenrecht. Während ihrer akademischen Ausbildung hat sie Schwerpunkte im Urheberrecht, Markenschutz und Produktschutz gesetzt.
Auf Initiative von Dr. Thomas Wülfing, Geschäftsführender Gesellschafter der Sozietät WZR Hamburg, gründen führende Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Politik aus neun Ländern des Nahen und Mittleren Ostens das Wirtschaftsbündnis GER|MELA.
Sebastian Uckermann, Autor des aktuellen Beitrages aus der NZA Beilage 3/2012 Seite 1 (zu Heft 21/2012), nimmt Stellung zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Mit Urteil vom 24.10.2012 entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (5 U 38/10), dass es unzulässig sei, wenn ein Internet-Reiseportal auf die Buchungswebsite einer Fluggesellschaft zugreife, um dadurch gewonnene Daten kommerziell für die Flugvermittlung zu nutzen.
In dem Gerichtsverfahren standen sich zwei Parteien gegenüber. Zum einen eine irische Fluggesellschaft, die internationale Linienflüge anbietet. Diese Flüge vertreibt sie nur über ihre Buchung