Meist beauftragen Unternehmen Agenturen mit der Erstellung von Logos, Marken oder auch ganzen Werbekampagnen. Dies ist der Spezialisierung entsprechender Agenturen auf die kreative Umsetzung der Vorhaben geschuldet.
Fraglich ist allerdings die rechtliche Behandlung, wenn durch die geschaffenen Logos, Marken etc. Marken- oder Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Eine zentrale Aufgabe für Unternehmen besteht darin, die eigenen Produkte so werblich anzupreisen, dass potentielle Kunden sich zum Kauf entscheiden. Dazu gibt es zahlreiche Methoden und Taktiken, doch nicht jede Variante ist rechtlich zulässig.
Marken, Geschmacksmuster, Patente etc. werden angemeldet, um Konkurrenten davon abzuhalten, sich der eigenen Popularität und des eigenen Erfindungsreichtums in unzulässiger Weise zu bedienen.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen z.B. fremde Marken für sich verwenden, um auf diesem Weg von den Mitbewerbern zu profitieren.
Die Hiobsbotschaften für tausende Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen reißen nicht ab. Mussten sich bereits viele Schiffsfondsanleger mit Ausschüttungsstopps oder Nachschusszahlungen abfinden, werden sie nun immer öfter mit einer scheins nicht abreißen wollenden Insolvenzwelle der weit unter den Erwartungen gebliebenen Fondsschiffe konfrontiert. Jüngstes Beispiel: Die vergangene Woche bekannt gewordene Insolvenzanmeldung des GHF Schiffsfonds MS Weserto
Unsicherheit über rechtliche Rahmenbedingungen hemmt das Auslandsgeschäft vieler mittelständischer Unternehmen / CBBL ist das erste und einzige Netzwerk deutschsprachiger Wirtschaftskanzleien im Ausland / Kostenlose Kontakte und rechtliche Informationen auf: www.cbbl-lawyers.de
Im vergangenen Jahrzehnt haben sich schätzungsweise ca. 30.000 Anleger an geschlossenen Immobilienfonds des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest beteiligt. Ein nicht geringer Anteil der Wölbern Invest Anleger dürfte zwischenzeitlich die Zeichnung der vornehmlich in exponierte Büro- und Verwaltungsgebäude in europäischen Städten investierenden geschlossenen Immobilienfonds längst bereut haben. So warten etliche der Wölbern Invest Fondsanleger
Unternehmen legen besonders großen Wert darauf, ihre Produkte von denen des Wettbewerbs abzugrenzen. Aus diesem Grund werden eine Vielzahl von Markenkennzeichen entworfen und realisiert, um auf diesem Weg den Verbraucher auch unterbewusst für die eigenen Produkte zu sensibilisieren.
Dabei kommen nicht nur besondere Designs oder Farben in Betracht, sondern auch die Grundform kann ein ausschlaggebendes Markenkennzeichen sein.
In einem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Berufungsurteil vom 14. Februar 2012 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die beklagte Sparkasse im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in zweiter Instanz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt und damit insoweit das zunächst klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben.