Kaum eine Woche vergeht, in der die tausenden Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen nicht mit Hiobsbotschaften kurz vor dem finanziellen Aus stehender Fondsschiffe konfrontiert werden. Die nicht abreißen wollende Krise auf dem Markt der Tank- und Bulkerflotten zieht zwischenzeitlich ganze Reedereien in den Abgrund. Jüngstes Beispiel: Die japanische Linienreederei Sanko Steamship.
In dem von der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenem Urteil vom 08.03.2012 hat die 25. Zivilkammer des Landgericht Stuttgarts die Deutsche Apotheker- und Ärztebank AG zum Schadenersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Medico Fonds 37 verurteilt.
In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 22.02.2012 hat das Landgericht Ingolstadt die Raiffeisen-Volksbank Neuburg/Donau eG zum Schadensersatz und damit zur kompletten Rückabwicklung der Beteiligung am Fonds Fundus 28 verurteilt. Das Landgericht hat der Klage vollumfänglich stattgegeben.
Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, stellen nicht selten die besondere Qualifikation ihrer Mitarbeiter in den Mittelpunkt ihrer werblichen Maßnahmen, um auf diesem Weg einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Damit diese Art von Werbung jedoch zulässig ist, müssen strenge wettbewerbsrechtliche Regeln eingehalten werden.
Meist beauftragen Unternehmen Agenturen mit der Erstellung von Logos, Marken oder auch ganzen Werbekampagnen. Dies ist der Spezialisierung entsprechender Agenturen auf die kreative Umsetzung der Vorhaben geschuldet.
Fraglich ist allerdings die rechtliche Behandlung, wenn durch die geschaffenen Logos, Marken etc. Marken- oder Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Eine zentrale Aufgabe für Unternehmen besteht darin, die eigenen Produkte so werblich anzupreisen, dass potentielle Kunden sich zum Kauf entscheiden. Dazu gibt es zahlreiche Methoden und Taktiken, doch nicht jede Variante ist rechtlich zulässig.
Marken, Geschmacksmuster, Patente etc. werden angemeldet, um Konkurrenten davon abzuhalten, sich der eigenen Popularität und des eigenen Erfindungsreichtums in unzulässiger Weise zu bedienen.
Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen z.B. fremde Marken für sich verwenden, um auf diesem Weg von den Mitbewerbern zu profitieren.
Die Hiobsbotschaften für tausende Anleger geschlossener Schiffsfondsbeteiligungen reißen nicht ab. Mussten sich bereits viele Schiffsfondsanleger mit Ausschüttungsstopps oder Nachschusszahlungen abfinden, werden sie nun immer öfter mit einer scheins nicht abreißen wollenden Insolvenzwelle der weit unter den Erwartungen gebliebenen Fondsschiffe konfrontiert. Jüngstes Beispiel: Die vergangene Woche bekannt gewordene Insolvenzanmeldung des GHF Schiffsfonds MS Weserto