Schiffsfonds-Krise aktuell: EEH MS SVENJA Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Schiffsfonds-Krise aktuell: EEH MS SVENJA Anleger sollen Ausschüttungen zurückzahlen

Die Schiffsfonds Krise zieht immer mehr geschlossene Schiffsbeteiligungen in die Tiefe. Kaum ein Tag vergeht, an dem Anleger geschlossener Schiffsfonds nicht mit Hiobsbotschaften ihrer kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehenden Fondsbeteiligungen konfrontiert werden. Nicht selten werden die Schiffsfondsanleger dabei zwecks vermeintlicher Rettung der Not leidend gewordenen Fondsschiffe aufgefordert, ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Unlängst von Ausschüttung

Abmahnungen sind nicht immer berechtigt

Für den Arbeitnehmer sind Abmahnungen ein Schock. Die allermeisten wissen nicht, wie sie sich nach Erhalt verhalten sollen – besonders, wenn die Vorwürfe in der Abmahnung als ungerecht empfunden werden. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen zeigen die Möglichkeiten, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren können.

Kompetenz mit Tradition: 100-jähriges Bestehen der Appelhagen Partnerschaft

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Braunschweig, 20.7.2012: Appelhagen Partnerschaft mit Sitz in Braunschweig und einem weiteren Standort in Magdeburg feiert im Jahr 2012 100-jähriges Bestehen. Das interdisziplinäre Team aus rund 40 Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern zählt zu den ältesten Sozietäten der Region. Der Schwerpunkt der Beratung liegt im Wirtschafts- und Steuerrecht, Bau- und Immobilienrecht sowie im Verwaltungsrecht.

Überhöhte Versicherungsprämien jetzt zurückfordern – Kanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg informiert

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Den Versicherern drohen Millionenrückzahlungen: Verbraucher, die für ihre monatlichen oder vierteljährlichen Prämienzahlungen überhöhte Zinszuschläge gezahlt haben, können diese laut BGH zurückfordern – wenn der effektive Jahreszins in den AGB nicht angegeben war. Die schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht und auf Fachgebieten wie Schmerzensgeld bzw. Arzthaftung tätigen Rechtsanwälte Steinbock & Partner aus Würzburg biete

Auer Witte Thiel: BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters

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Auer Witte Thiel: Vermieter sind nicht verpflichtet von Mietern gewünschte Modernisierungen durchzuführen

München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der Rechtssicherheit in ei

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