Onlineberichterstattung rechtfertigt dauerhafte Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke nicht

Das Urheberrecht schützt vor der unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Die Rechte an den Werken stehen ausschließlich den Urhebern selbst und jenen zu, denen sie die Verwertung gestatten.

Regelmäßig kommt es zu Verstößen, wenn Unberechtigte versuchen, von der Bekanntheit oder anderen Vorzügen fremder urheberrechtlich geschützter Werke zu profitieren.

Kein Wettbewerbsverstoß durch Einbindung des Facebook „Gefällt mir“ Buttons

Facebook wird in der heutigen Zeit als Werbe- und Marketinginstrument für Unternehmen immer bedeutender. Im Allgemeinen stellt das Internet einen der wichtigsten Marktplätze überhaupt dar. So überrascht es auch nicht, dass immer mehr Internetseiten mit den „Gefällt mir“ Buttons von Facebook versehen werden.
Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, Facebook-Freunde durch das Klicken des Buttons auf die besuchte Internetseite aufmerksam zu machen, indem ein Link au

Das Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft

Die Scheidung einer Ehe kommt nach deutschem Recht nur dann infrage, wenn ihr Scheitern feststeht (§ 1565 Abs. 1 BGB). Die Familienrechtsspezialisten der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner schildern, wonach sich das Scheitern der Ehe bestimmt.

Das getrennte Leben der Eheleute vor der Scheidung

Der Ausspruch einer Scheidung ist davon abhängig, dass die Eheleute mindestens ein Jahr in Trennung gelebt haben. Ausnahmen sieht § 1565 Abs. 2 BGB ausschließlich vor, wenn das Abwarten der Trennungsperiode eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter schildern, was getrennt voneinander lebende Scheidungswillige beachten sollten, um den Scheidungsausspruch nicht unnötig zu verzögern.