Kommerzielle Internetseitenbetreiber analysieren mit Hilfe sog. Webtracking-Module zu Werbezwecken und aus Gründen der Marktforschung das Nutzerverhalten auf ihrem Internet-Angebot. In der Praxis geht es darum, herauszufinden, welche Seiteninhalte als beliebt gelten und deshalb besonders häufig angeklickt werden. Die Betreiber der Internetseiten möchten erfahren, woher die Besucher stammen (über Suchmaschinen, über per „Backlink“ verweisende Internetseiten oder durch Dir
Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig. In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen. Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert „Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu […]
Grundsätzlich darf eine Marke ausschließlich von ihrem Inhaber oder aber mit seiner Genehmigung verwendet werden.
Verstößt jemand gegen diesen Grundsatz, so ist im Zweifel von einer markenrechtlichen Verletzung auszugehen.
Diesbezüglich könnte jedoch eine Ausnahme bestehen, wenn die Abbildung der Marke ausschließlich der originalgetreuen Nachbildung des Vorbilds dient. Darüber hinaus darf der Verkehr allerdings auch nicht davon ausgehen, dass das Produ
Bestimmte Produkte, für die ein gesteigerter Absatz erreicht werden soll, werden von den Unternehmen gezielt beworben.
Doch nicht immer kann der Ansturm der Kunden auf das spezielle Produkt berechnet und festgestellt werden, ob die vorhandene Menge ausreicht. Deshalb wird das Angebot in der Werbung oftmals mit der Einschränkung, „solange der Vorrat reicht“, markiert.
Diese Einschränkung wird in der Regel nicht weiter ausgeführt.
Es ist umstritten, ob Behörden die von offenbar Kriminellen angekauften Daten potenzieller Steuersünder überhaupt verwenden dürfen. Betroffenen bietet sich angesichts dieses rechtlich fragwürdigen Vorgehens der Behörden eine Möglichkeit: Sie sollten eine strafbefreiende Selbstanzeige erstatten.
it www.easyrecht.at startet die in diesem Markt erfahrene GermanWho UG
(haftungsbeschränkt) nun den Jungfernflug und begeistert die österreichischen
Rechtssuchenden für die Potentiale des Internet.
Die tec4U Ingenieurgesellschaft mbH hat in Zusammenarbeit mit der Reusch Rechtsanwälte GbR aus Saarbrücken einen 1 Tages – Workshop für Hersteller von Medizinprodukten zum Thema „REACH im Kontext des Medizinproduktegesetzes (MPG)“ entwickelt.