AFA AG: Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung stets wahrheitsgemäß beantworten

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, sollte alle Gesundheitsfragen des Versicherers unbedingt korrekt beantworten. Auch sollten vermeintliche Kleinigkeiten nicht verschwiegen werden, rät die AFA AG. Der unabhängige Finanz- und Vorsorgedienstleister mit Sitz in Berlin und Cottbus empfiehlt insbesondere darauf zu achten, vollständige und natürlich richtige Angaben zu Vorerkrankungen zu machen. Wer nicht korrekt antwortet oder Vorerkrankungen versc

AFA AG: Nettopolicen schützen vor drohender Altersarmut

Die AFA AG thematisiert seit mehr als 25 Jahren die Altersarmut in Deutschland und rät zur privaten Vorsorge bereits in jungen Jahren. Derzeit sind 5,6 Millionen Menschen über 55 Jahren in Deutschland von Armut bedroht. Vor zehn Jahren waren es noch 4,5 Millionen Menschen. Das entspricht einem Anstieg um knapp 25 Prozent. Ihr Anteil an der Gesamtzahl aller Menschen in diesem Alter ist damit von 18,2 Prozent 2006 auf 20,7 Prozent 2014 gestiegen.
"Die Altersarmut in Deutschland nimm

Schwäbisch Hall erneut beste Bausparkasse: Testberatungen liefern „sehr gutes“ Ergebnis

Sehr gute Beratung, sehr guter Service, dazu gute Konditionen: Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat beim Bausparkassentest der Finanzzeitung Euro am Sonntag und des Deutschen Kundeninstituts als beste Bausparkasse abgeschnitten. Sie erreichte zum fünften Mal in Folge ein „sehr gutes“ Gesamtergebnis und verteidigte damit den Titel als beste Bausparkasse.

Itzehoer und Itzehoe Eagles verstärken Zusammenarbeit

Die Kooperation zwischen den Itzehoer Eagles und den Itzehoer Versicherungen erreicht ab sofort eine ganz neue Qualität: Die Itzehoer – als starker regionaler Partner – ist künftig Exclusive Partner der Eagles, der führenden Sportmannschaft in der Region.

OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung

OLG Köln: Keine doppelten Kosten bei Versicherung

München, den 16.09.2016: Das OLG Köln hat der HDI Lebensversicherung AG untersagt, zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen in Ansatz zu bringen (20 U 201/15). Auf dieses für viele Versicherungskunden relevante Urteil vom 02.09.2016 weist CLLB Rechtsanwälte hin.