Veranstalter, die ihre Veranstaltung ?Oktoberfest? nennen, wie dies sehr häufig vorkommt, sollten gut aufpassen: Die Stadt München hat einen Versuch gestartet, die Marke ?Oktoberfest? europaweit zu schützen. Schon seit Längerem vertritt das Deutsche Patent- und Markenamt die Auffassung, dass die Bezeichnung Oktoberfest freihaltebedürftig ist, und hat bisher sämtliche Markenanmeldungen abgelehnt.
Beim Markenamt der EU, das EUIPO, hat die Stadt München d
Wer Seehofers Ablehnung des Merkel-Wortes "Wir
schaffen das" wörtlich nimmt, darf folgern: "Wir können es nicht."
Ein zweifelhafter Satz für jemanden, der in der politischen
Verantwortung steht. Aber eigentlich meint Seehofer ja etwas anderes:
"Wir wollen Euch nicht" – was er sich zu sagen aber nicht traut.
Der Wunsch nach Auslieferung von Gülen-Anhängern
auf Zuruf widerspricht nicht nur rechtsstaatlichen Prinzipien, er ist
auch der Versuch, die Bundesrepublik politisch auf Linie zu trimmen.
Das erfordert eindeutige Signale. So sehr sich die Erdogan-Türkei von
europäischen Werten entfernt, umso mehr gilt es, hierzulande diese
Werte hochzuhalten. Dazu gehört auch die Versammlungsfreiheit.
Erdogans Anhänger haben das Recht, ihre Meinung kundzutun. Aber es
gibt kein R
Ein Zeltbetreiber hat vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Recht bekommen, der sich gegen die Ablehnung der Stadt Vechta auf einer Kirmes gewehrt hat. Die Stadt hatte den Zeltbetreiber abgelehnt, weil es bereits verschiedene andere Zelte gebe und auf verschiedene Unterkategorien für große Wirtschaftszelte und Jugendzelte verwiesen. Da die Formulierung ?Jugendzelt? aber nicht klar genug sei, sei die Kategorisierung unwirksam und die Ablehnung auch, so das Oberverwaltungsg
Die Kanzlerin ist sich gestern treu geblieben.
Ihre Beschreibung der Lage ist eine nüchterne Analyse, ihr
Neun-Punkte-Plan eine Mischung aus Notwendigkeiten, Zugeständnissen
und Altbekanntem. Sie verweigert sich damit verlockendem Aktionismus,
liegt allerdings mit ihrer Einschätzung falsch, man habe schon viel
geschafft in den vergangenen Monaten.
Auf einer Veranstaltung gibt es eine Reihe potentieller Stolpergefahren: Stufen, Kanten, Kabel, Rohre? aber auch dann, wenn Gegenstände umfallen. Das Oberlandesgericht Jena hat entschieden, dass man nicht immer für alles verantwortlich ist.
Was war passiert: Eine Frau war über eine umgefallene ca. 1 Meter x 60 cm großes Werbetafel gestürzt, das zuvor an einen Blumenkübel gelehnt war.
Folgende Grundsätze hat das Gericht dazu nun aufgestellt:
Es sah zuletzt zwar so aus, als spiele die Zeit
jetzt für sie, nachdem die Flüchtlingszahlen zurückgegangen sind. Die
Ereignisse der vergangenen beiden Wochen aber verändern alles. Ob das
Rücknahmeabkommen mit der Türkei hält, ist unklarer denn je. Den
Burgfrieden mit der CSU hat Horst Seehofer am Tag nach Ansbach
faktisch schon wieder aufgekündigt. Und auch in Angela Merkels
eigener Partei rumort es. Die wohltuend unaufgeregte, pragmatische
Art, mit
Ein weiteres Anti-Terror-Paket in
Baden-Württemberg für 4,6 Millionen Euro – das klingt zunächst wenig
ambitioniert. In der Gesamtschau dessen, was der Südwesten seit den
Anschlägen auf die Pariser Satirezeitschrift Charlie Hebdo und den
Konzertclub Bataclan bereits auf den Weg gebracht hat, darf man
Grün-Rot und nun Grün-Schwarz jedoch sehr wohl richtige Prioritäten
attestieren.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
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