Ein Zeltbetreiber hat vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Recht bekommen, der sich gegen die Ablehnung der Stadt Vechta auf einer Kirmes gewehrt hat. Die Stadt hatte den Zeltbetreiber abgelehnt, weil es bereits verschiedene andere Zelte gebe und auf verschiedene Unterkategorien für große Wirtschaftszelte und Jugendzelte verwiesen. Da die Formulierung ?Jugendzelt? aber nicht klar genug sei, sei die Kategorisierung unwirksam und die Ablehnung auch, so das Oberverwaltungsg
Die Kanzlerin ist sich gestern treu geblieben.
Ihre Beschreibung der Lage ist eine nüchterne Analyse, ihr
Neun-Punkte-Plan eine Mischung aus Notwendigkeiten, Zugeständnissen
und Altbekanntem. Sie verweigert sich damit verlockendem Aktionismus,
liegt allerdings mit ihrer Einschätzung falsch, man habe schon viel
geschafft in den vergangenen Monaten.
Auf einer Veranstaltung gibt es eine Reihe potentieller Stolpergefahren: Stufen, Kanten, Kabel, Rohre? aber auch dann, wenn Gegenstände umfallen. Das Oberlandesgericht Jena hat entschieden, dass man nicht immer für alles verantwortlich ist.
Was war passiert: Eine Frau war über eine umgefallene ca. 1 Meter x 60 cm großes Werbetafel gestürzt, das zuvor an einen Blumenkübel gelehnt war.
Folgende Grundsätze hat das Gericht dazu nun aufgestellt:
Es sah zuletzt zwar so aus, als spiele die Zeit
jetzt für sie, nachdem die Flüchtlingszahlen zurückgegangen sind. Die
Ereignisse der vergangenen beiden Wochen aber verändern alles. Ob das
Rücknahmeabkommen mit der Türkei hält, ist unklarer denn je. Den
Burgfrieden mit der CSU hat Horst Seehofer am Tag nach Ansbach
faktisch schon wieder aufgekündigt. Und auch in Angela Merkels
eigener Partei rumort es. Die wohltuend unaufgeregte, pragmatische
Art, mit
Ein weiteres Anti-Terror-Paket in
Baden-Württemberg für 4,6 Millionen Euro – das klingt zunächst wenig
ambitioniert. In der Gesamtschau dessen, was der Südwesten seit den
Anschlägen auf die Pariser Satirezeitschrift Charlie Hebdo und den
Konzertclub Bataclan bereits auf den Weg gebracht hat, darf man
Grün-Rot und nun Grün-Schwarz jedoch sehr wohl richtige Prioritäten
attestieren.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telef
Oft wird mir die Frage gestellt, ob es Vorschriften gibt, ob und wie viele Sanitäter man für eine Veranstaltung benötigt.
Es gibt dazu keine Vorschriften, d.h. grundsätzlich bleibt es in der Verantwortung des einzelnen Veranstalters darüber zu befinden, ob und wie viele Sanitäter er beauftragt.
Ein Veranstalter ist nicht für alles verantwortlich, was auf seiner Veranstaltung passiert. Erleidet z.B. ein Besucher einen Herzinfarkt aufgrund einer
Zumindest in Deutschland fürchten jetzt viele
Flüchtlinge, unter Generalverdacht gestellt zu werden. Das birgt neue
Gefahren. Denn: Fremdenfeindlichkeit spielt dem Islamischen Staat
zusätzlich in die Karten. Frustrierte Zuwanderer ohne echte
Perspektive, die keinen Zugang zur Gesellschaft finden, erliegen
leicht den Verführungen des IS. Das beweisen nicht zuletzt die
Anschläge in Belgien und Frankreich. Und jeder neue Anschlag kann
potenzielle Nachahmer anstacheln.