Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist unzulässig
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist unzulässig
Antrag im Organstreitverfahren zur Zeugenvernehmung von Edward Snowden in Berlin ist unzulässig
Zeitpunkt der Einholung eines Abstammungsgutachtens unterliegt dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren
Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der Genehmigungsentscheidung im Bundessicherheitsrat
Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles More"-Programm der Lufthansa
Revisionshauptverhandlung in Strafsachen darf nicht ohne Verteidiger stattfinden
Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen Verfehlungen
Präsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Klaus Tolksdorf im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Karl-Hermann Zoll im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Ball im Ruhestand