WAZ: Das gescheiterte Modell Schlecker. Kommentar von Stefan Schulte

Mit Schlecker ist nicht einfach ein Unternehmen
pleite gegangen. Gescheitert ist das Modell Schlecker. Ein
Geschäftsmodell, das an der ganz falschen Stelle gespart hat – an den
Mitarbeitern. Nicht viele Unternehmen dieser Größe handeln sich eine
Rüge der Kanzlerin ein und verleihen einem Gesetz gegen Lohndumping
ihren Namen: Die Lex Schlecker gab 2010 dem zweifelhaften Image des
Drogisten den Rest. Seitdem hat sich vieles geändert: Lars und Meike,
die Kinder des Pa

WAZ: Das große Los. Kommentar von Winfried Dolderer

Nun also doch ein Happy End für den ewig klammen
Alt-Bundespräsidenten. Mit knapp 200000 im Jahr sollte man auskommen.
Selbst wenn die Anwaltskosten erheblich sind, sein Klinkerbau in der
niedersächsischen Einöde abzustottern ist und der Freundeskreis sich
etwas gelichtet haben dürfte. Nach Recht und Gesetz, auf diese
Feststellung legt das Präsidialamt Wert, ist damit der Disput
entschieden, ob dem jäh Entschwundenen ein "Ehrensold" zustehe:
Zwe

NRZ: Nachtreten ist unangemessen – Kommentar zu Wulffs Ehrendold von Rüdiger Oppers

Die erbitterte Diskussion über einen "Ehrensold" für
Christian Wulff tut unserer politischen Kultur so wenig gut wie die
unwürdigen Umstände, die zu seinem Rücktritt führten. Laut Gesetz
steht jedem ehemaligen Bundespräsidenten eine fürstliche Apanage von
rund 200 000 Euro zu. Das gilt für Christian Wulff genauso wie
für Horst Köhler. Warum auch nicht? Selbst wenn sich der letzte
Bundespräsident nicht eben mit R

WAZ: CSU und SPD kritisieren Sterbeklinik

Die neue Sterbehilfeklinik in den Niederlanden stößt
bei Gesundheitsexperten der CSU und der SPD auch in Berlin auf
scharfe Kritik. Johannes Singhammer (CSU) sagte zu den Zeitungen der
WAZ-Mediengruppe: "Ein professionelles oder ehrenamtliches Töten auf
Verlangen eröffnet einen dunklen Abgrund. Das widerspricht der Würde
des Menschen. Das ist in Deutschland nicht akzeptabel. Ich bin froh,
dass es in Deutschland keinen Konsens dafür gibt, das holländ

NRZ: Draghis „Dicke Bertha“ – Kommentar zur EZB von Peter Hahne

Mario Draghis "Dicke Bertha" kommt gut an. Nach der
Kruppschen Kanone hatte der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB)
die Milliarden-Geldspritze für Europas Banken augenzwinkernd benannt.
Die Banken wären auch dumm, das billige Geld auszuschlagen. Sie
müssen es nur in Staatsanleihen investieren, um ansehnliche Renditen
zu erzielen. Das Kalkül der EZB geht damit auf. Seit der ersten
500-Milliarden-Geldspritze haben sich die Anleihemärkte erholt. Die

NRZ: Harter Schnitt bei Schlecker – Kommentar von Christian Icking

Gammelige Lädchen, ein rüder Umgang mit den
Beschäftigten, ein nicht konkurrenzfähiges Preisgefüge: Deutschlands
einstmals führender Drogist Anton Schlecker bekommt jetzt die
Quittung für sein jahrelanges Missmanagement, das vor allem aus
Kassieren denn aus Investieren bestand. Zu lange hat Schlecker
zugesehen, wie ihm die Wettbewerber mit einem zukunftsfähigen, weil
kundenfreundlichen Ladenkonzept auf die Pelle rückten – ohne dabei
die Belegsc

WAZ: Medizinethiker Eckhard Nagel: Aktive Sterbehilfe ist keine Zuwendung sondern Kapitulation

Zur Eröffnung der Sterbeklinik in den Niederlanden
sagte Prof. Eckhard Nagel, Ärztlicher Direktor der Uniklinik Essen
und Mitglied des Deutschen Ethikrates der WAZ-Mediengruppe
(Mittwochausgabe): "Die aktive Sterbehilfe ist keine menschliche
Zuwendung, sondern eine Kapitulation vor dem Menschsein." "Wenn eine
Gesellschaft die aktive Sterbehilfe bestärkt, ist das eine klare
Aussage zur Wertigkeit des Lebens", so Nagel. "Das bedeutet: Der
schwerstkran

Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Arbeitnehmers sind grundsätzlich steuerlich nicht abziehbare Werbungskosten. Lediglich bei einer Auswärtstätigkeit kommt ein nach der Dauer der Abwesenheit gestaffelter pauschaler Abzug in Betracht. Dieser ist aber bei einer längerfristigen vorüberge-henden auswärtigen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte auf die ersten drei Monate beschränkt (sog. Dreimonatsfrist). Wird ein Arbeitnehmer auf eine