Der Gesetzgeber hat eine Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes
beschlossen, die die zahnmedizinische Versorgung von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung verbessern soll.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten den Schritt vorsichtig
optimistisch.
Bei der zahnmedizinischen Versorgung von Menschen mit
Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gibt es erhebliche
Versorgung