Perfekte Bilder, starker Stil, technisches Know-how, doch trotzdem bleibt das Postfach leer. Viele Fotografen kämpfen trotz großer Begabung mit leeren Auftragsbüchern. Der Grund liegt selten im fehlenden Talent, sondern meist in fehlendem Marketing, unklarer Positionierung oder einem überholten Geschäftsmodell.
"Kunst allein verkauft sich nicht. Wer gebucht werden will, muss sichtbar sein und wirtschaftlich denken", sagt Anja Rätzel. In diesem Beitrag v
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Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hält die Ausweitung der Regulierung gesetzlicher IT-Sicherheit in Deutschland und der EU für dringender denn je. Das betrifft die Ver-breiterung der KRITIS-Regulierung durch die NIS-2-Richtlinie, die Umsetzung der CER-Richtlinie sowie auch die horizontale Regulierung durch den EU Cyber Resilience Act.
TeleTrusT ist es ein besonderes Anliegen, dass das NIS-2-Umsetzungsgesetz handwerklich und systematisch solid
Eichenzell, Juli 2025 – Bildung beginnt mit Haltung. Und mit den richtigen Werkzeugen. Bei Neuland sind wir überzeugt: Wer Kinder und Jugendliche auf die Zukunft vorbereiten will, sollte ihnen genau die Werte vorleben, die morgen zählen – Nachhaltigkeit, Qualität und Verantwortung. Deshalb ist Neuland seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner für öffentliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Kitas und Universitäten in ganz Deutschland und Europa.
Mit der Gründung der BESLAS Aktiengesellschaft formiert sich in Berlin ein Unternehmen, das Investments neu denkt. Im Upper West Tower ansässig, vereint die Gesellschaft Kapital, Erfahrung und Unternehmergeist. Im Zentrum steht der Anspruch, Vermögen verantwortungsvoll zu strukturieren, Unternehmer zu vernetzen und Chancen zu schaffen, die über bloße Rendite hinausgehen.
Die BESLAS AG wurde von vier erfahrenen Persönlichkeiten ins Leben gerufen. Sie vereinen wirt
Die großen Städte in NRW befürchten, bei der Verteilung von Geld aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur nicht angemessen berücksichtigt zu werden. "Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur an Länder und Kommunen stand noch ein Mindestanteil von 60 Prozent, den die Länder an die Kommunen weiterreichen müssen. Aus dem Entwurf, den das Bundeskabinett je