TEMPUS CORPORATE, die Tochtergesellschaft des ZEIT Verlags, hat
ein weiteres Magazin für die Unternehmensberatung A.T. Kearney
produziert. Es knüpft an die siebenteilige Magazinreihe sowie die
Buchpublikation "A.T. Kearney 361º – Die Neuerfindung der Familie"
an. Hauptthema ist die sogenannte "Rush-Hour" des Lebens. Die Phase
zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr, in der junge Menschen vor der
Herausforderung stehen, die wichtigsten biografischen Entsch
Ärzte gelten genauso wie Selbstständige als Unternehmer. Mit sämtlichen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Genauso unterliegen sie dem Umsatzsteuergesetz. Behandlungen, die durch einen Arzt, Zahnarzt oder einem in sonstigen Heilberufen tätigen durchgeführt werden, sind nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn diese ein therapeutisches Ziel verfolgen. Das betonte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erneut. Über die Regelung informiert die Steuerkanzlei Maria Ulr
Was Vereine für die steuerliche Anerkennung von Aufwandsspenden beachten müssen, ist eine komplexe Materie. Das gesamte Vereinssteuerrecht ist nicht einfach, weiß die Kanzlei Hampel + Marka Steuerberatungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Schongau und Lechbruck.
Was ist das Pilotprojekt „Physiotherapie-Marketing“? Warum dieses Pilotprojekt? Wie kann ein Praxisinhaber teilnehmen? Wann startet es? Wo gibt es mehr Informationen?
Die Münchner Unternehmensberatung für Business Intelligence, Customer Relationship Management und E-Commerce unterstreicht Lösungsportfolio und Kompetenzen mit neuem Markenauftritt.
Junge IT-Unternehmen können ihre Wettbewerbsfähigkeit deutlich verbessern, wenn sie auf international etablierte Projektmanagementstandards zurückgreifen
Seit Beginn des Jahres ist eine reformierte Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft getreten. Medizinisch nicht notwendige Maßnahmen müssen nun in einem Heil- und Kostenplan schriftlich festgehalten werden. Die Steuerkanzlei Marseille aus Bochum rät hier zu einer besonderen Sorgfalt und informiert über die neue Gebührenordnung.
In Zeiten, in denen der Unterhalt eines Fahrzeugs immer kostspieliger wird, ist es für zahlreiche Arbeitnehmer eine willkommene Option, dass Firmenwagen zur Verfügung stehen, die auch für private Zwecke genutzt werden dürfen. Bei der Überlassung eines Firmen Pkws zur privaten Nutzung liegt ein geldwerter Vorteil vor, der zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählt und versteuert werden muss. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Methoden: zum einen die 1-%-Regelung