Aprilscherze am Arbeitsplatz: wann der Spaß Folgen hat

ARAG Experten informieren, wo Humor endet und das Arbeitsrecht beginnt

ARAG Experten informieren, wo Humor endet und das Arbeitsrecht beginnt

Die Abmahnung ist im Arbeitsrecht ein zentrales Instrument des Arbeitgebers. Sie erfüllt nicht nur eine Rügefunktion, sondern vor allem eine Warnfunktion. Dem Arbeitnehmer wird klar signalisiert, dass ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptiert wird und im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen kann. Viele verkennen, dass eine Abmahnung oft die rechtliche Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung bildet.

ARAG Experte Marvin Böhnhardtüber Stolperfallen bei der Weihnachtsfeier

Die betriebliche Weihnachtsfeier gilt für viele Beschäftigte als festlicher Höhepunkt des Jahres. Doch zwischen Glühwein, Buffet und Small Talk gelten auch rechtliche Rahmenbedingungen, die oft unbekannt sind. Was ist erlaubt und was kann sogar den Job kosten? ARAG Experte Marvin Böhnhardt erklärt, was Arbeitnehmer rund um Teilnahme, Verhalten, Fotos, Versicherungsschutz und Arbeitszeit unbedingt wissen sollten.

ARAG Experten mit interessanten Urteilen und Fakten zum Homeoffice

Urteil klärt: Wann verspätete Mietzahlungen Kündigung rechtfertigen – und wann nicht. Praxisnah für Mieter & Vermieter, mit Tipps zur Konfliktvermeidung.

Seit einigen Wochen sind Abmahnschreiben im Zusammenhang mit Google Fonts im Umlauf. Die darin formulierte Behauptung lautet, dass Persönlichkeitsrechte aus dem Datenschutz (DSGVO) wegen des Einsatzes von Google Fonts auf der Website verletzt werden.
Was man unternehmen sollte
Es bestehen zwei Möglichkeiten bei der Verwendung von Google Fonts: die lokale und die dynamische Einbindung. Bei der lokalen Einbindung werden die verwendeten Schriftarten vorab heruntergeladen. Dies ist daten

"Rechtssicher werben" – Rechtsfallen vermeiden in Printwerbung, Onlinemarketing, SEA und SEO, Influencer-Marketing und bei der Kaltakquise

Grundsätzlich unterliegt der Verantwortliche gemäß Art. 13 DSGVO einer Informationspflicht in Bezug auf verschiedene Angaben. Das Impressum der Homepage der Beklagten enthielt lediglich eine 7-zeilige Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung fehlten damit sämtliche Angaben über Verantwortlichkeit, Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten, Cookies, Analysetools und die Belehrung über die Betroffenenrechte (zB: Widerspruchsrecht, Datensicherheit, Beschwerderechte bei der zuständigen […]

Abgemahnte haften nicht automatisch