Mobbing/ Bossing am Arbeitsplatz

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, wenn er ihn nicht wirksam schützt? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Thema Mobbing / Bossing in deutschen Unternehmen.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, wenn er ihn nicht wirksam schützt? Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Thema Mobbing / Bossing in deutschen Unternehmen.

Für Personalverantwortliche und Führungskräfte hat der Praxiswissen Fachverlag die neue professionelle Informations-Webseite www.personal-erfolg.de gestartet.

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen wurde zum 01.04.2003 grundlegend geändert.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin gibt Arbeitgebern zehn Tipps für Kündigungen: Was ist zu beachten, wenn man Kündigungsklagen, zumindest aber hohe Abfindungszahlungen vermeiden will.

Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers – Ist das zulässig?Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Was sind die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Mobbings oder Bossing? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

5-tägiger Fachkurs mit IHK Lehrgangszertifikat

Im Arbeitsrecht wird als Abfindung die einmalige arbeitgeberseitige Geldzahlung, welche aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bezahlt wird, bezeichnet. Entgegen weit verbreiteter Ansicht entsteht mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung.
Regelmäßig wird die Zahlung einer Abfindung im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines A
Wissenswertes zu den Themen Bewerbung, Musterbewerbungen, Aufbau einer Bewerbung, Arbeitsrecht, Informationen und mehr
Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) hat angesichts seines
stark gestiegenen Wirkungskreises und des hieraus resultierenden
enormen Aufgabenwachstums mit sofortiger Wirkung Herrn Rechtsanwalt
Dr. Peter A. Doetsch zum Geschäftsführer bestellt.
Der Aufgabenbereich von Herrn Dr. Doetsch umfasst die
wissenschaftliche Leitung des BRBZ sowie,gemeinsam mit dem Vorstand,
auch die entsprechende Repräsentation de