– Bundeskabinett will die niedrigste Verpflegungspauschale von
sechs auf zwölf Euro erhöhen
– Fahrtkosten zu anderen Betriebsstätten des Arbeitgebers werden als
Dienstreisen behandelt
Das derzeitige Berufsleben verlangt von den Arbeitnehmern immer
mehr Mobilität, so dass berufsbedingte Reisetätigkeit oder der
Einsatz an mehreren Tätigkeitsstätten an der Tagesordnung ist.
Bislang kann ein Arbeitnehmer für Dienstreisen eine
Verpflegungspausch
Der Präsident des Wirtschaftsrat Deutschland, Prof.
Dr. Kurt Lauk, erklärt:
EU-Kommissarin Redings Initiative zur Frauenquote muss gestoppt
werden
Der Wirtschaftsrat begrüßt das schriftliche Veto Großbritanniens,
der Niederlande und sieben weiterer Staaten in Brüssel gegen eine
verbindliche europäische Frauenquote. Damit teilen diese Länder die
Bedenken, die bereits die Bundesjustizministerin und die
Bundesfamilienministerin in einem Schreib
Zahlreiche Neuerungen der aktuellen Ausgabe
2-2012 zielen darauf ab, das Arbeiten und Recherchieren mit dem
Arbeitsschutz Center zu vereinfachen.
Durch die Neugestaltung der Menüs können die Anwender jetzt noch
leichter auf gesuchte Informationen zugreifen. Unter anderem wurden
die Unterweisungen in Word und PowerPoint neu strukturiert. So werden
gewünschte Vorlagen schneller gefunden. Eine zusätzliche Taskleiste
führt zu passenden Artikeln im Lexikon, Dokumente
– Telearbeit nimmt immer mehr zu.
– Vermietet der Telearbeiter das Zimmer, in dem der
Telearbeitsplatz liegt, an den Arbeitgeber, ist ein Abzug
aller Kosten sichergestellt.
– Ein vermieteter Telearbeitsplatz ist kein häusliches
Arbeitszimmer
Die Vorteile von häuslicher Telearbeit überwiegen sowohl für den
Arbeitnehmer, der im häuslichen Umfeld arbeiten kann, als auch für
den Arbeitgeber, der seine Infrastruktur verschlanken kann. I
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten (Begriff, Besonderheiten beim Kündigungsschutz, Anwendung von Tarifverträgen)
Nach der jahrelang zwischen der Finanzverwaltung und
der Anwendungspraxis geführten Diskussion, inwiefern ein
beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer
Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten
unmittelbaren betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich
verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service), hat das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich eine klarstellende
Entscheidung getroffen (BMF-Schreiben vom 14.0