Verzicht auf den Future-Service wieder möglich / BMF bestätigt Rechtsauffassung des Deutschen bAV Service

Nach der jahrelang zwischen der Finanzverwaltung und
der Anwendungspraxis geführten Diskussion, inwiefern ein
beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer
Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten
unmittelbaren betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich
verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service), hat das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich eine klarstellende
Entscheidung getroffen (BMF-Schreiben vom 14.0

Kündigung wegen mangelnder Religionszugehörigkeit

Kündigung wegen mangelnder Religionszugehörigkeit

Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09).