Ferienjobs und Sozialversicherungspflicht

Wer lediglich in den Sommerferien arbeitet, muss
aus dieser Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
egal wie hoch der Verdienst ist. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wenn
lediglich eine "kurzfristige" Beschäftigung ausgeübt wird. Diese Art
der Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn im laufenden Jahr
insgesamt nicht mehr als zwei Mona

Vertretung von Apothekern

Vertretung von Apothekern

Darf sich ein Apothekern durch einen Freien Mitarbeiter auf der Basis eines Honorarvertrages vertreten lassen? Einige Kammern verbieten ihren Mitgliedern diese Praxis, ohne das es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.