Günter Wallraff war wieder undercover für das
ZEITmagazin unterwegs. Seit mittlerweile fünf Jahren berichtet er
regelmäßig über die Schattenseiten der Arbeitswelt. Diesmal
recherchierte er monatelang verdeckt als Paketfahrer beim
Logistikunternehmen GLS, das seinen deutschen Hauptsitz im hessischen
Neuenstein hat. "Was mir die Kollegen in dieser Zeit berichtet haben,
welche Zerstörung an Leib und Seele diese Arbeit für sie gebracht hat
– ich hatt
Bei der exklusiven Veranstaltung vom 09. bis 10. November 2012 in
Schloss Hohenfeld sollen höchstrichterliche Entscheidungen unter
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts vermittelt werden. Dabei werden an den zwei
Tagen Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht
Rechtsprechungsentwicklungen in ihren Senaten vorstellen. Für den
Themenkomplex "Aktuelle Rechtsprechung des 10. Senats des
Bundesarbeitsgerichts&quo
Welche Möglichkeiten haben durch den Insolvenzverwalter gekündigte Arbeitnehmer?Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Was sind ihre Rechte bei einerÄnderungskündigung? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen
Ein Stellenbewerber hat nach Ablehnung in aller Regel keinen Anspruch gegen den potentiellen Arbeitgeber auf Auskunftüber die Gründe der Ablehnung und Daten des eines eingestellten Mitarbeiters. Die Verweigerung jeder Auskunft kann aber im Einzelfall ein Indiz für eine Diskriminierung sein, die der Arbeitgeber im Verfahren auszuräumen hat.(EuGH, Urteil vom 19.04.2012 – C-415/10 (BAG)Kanzlei Sachse – Anwalt Frankfurt, Arbeitsrecht
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in deröffentlichen Verwaltungäußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig?
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem höchst
umstrittenen Urteil das bisherige Befristungsrecht tiefgreifend
geändert: Wenn ein Arbeitnehmer irgendwann schon einmal in einem
Unternehmen beschäftigt war, konnte er bisher dort nicht mehr
sachgrundlos befristet angestellt werden. Jetzt ist die Befristung
ohne Sachgrund für bis zu zwei Jahre bei einem Arbeitgeber möglich,
wenn der Arbeitnehmer nur in den letzten 3 Jahren nicht bei diesem
Arbeitgeber beschäftigt