GesetzlicheÄnderungen: Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit / „Entscheidender Schritt: Integration durch Arbeit fördern“

Die Öffnung der Zeitarbeit für Flüchtlinge und
Geduldete ist beschlossene Sache. Mit den heute verabschiedeten
gesetzlichen Änderungen können nunmehr Asylbewerber und Geduldete
nach einer Wartezeit von 15 Monaten, in sogenannten Mangelberufen
sogar nach einer Wartezeit von drei Monaten, bei einem
Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden, da die Vorrangprüfung der
Bundesagentur für Arbeit nach Ablauf der vorgenannten Wartezeiten
entfällt. Bisla

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Telefonieren am Arbeitsplatz rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Telefonieren am Arbeitsplatz rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Telefonieren gehört heute zum Alltag wie das tägliche Brot. Nicht ungewöhnlich ist daher, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz über die Telefonanlage ihres Arbeitgebers Privatgespräche führen. Losgelöst von der Frage, ob dies in der betrieblichen Praxis mehr oder wenig oft stillschweigend geduldet wird, ist fraglich, ob ein Arbeitnehmer durch diese Praxis gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten schuldhaft verstößt und dieser Verstoß vom Arbeitge