Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des BGH vom 13. September 2010 – 1 StR 220/09 -, BGHSt 55, 288-314.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.05.2015, Aktenzeichen: L 8 R 655/14.
Die Öffnung der Zeitarbeit für Flüchtlinge und
Geduldete ist beschlossene Sache. Mit den heute verabschiedeten
gesetzlichen Änderungen können nunmehr Asylbewerber und Geduldete
nach einer Wartezeit von 15 Monaten, in sogenannten Mangelberufen
sogar nach einer Wartezeit von drei Monaten, bei einem
Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden, da die Vorrangprüfung der
Bundesagentur für Arbeit nach Ablauf der vorgenannten Wartezeiten
entfällt. Bisla
Telefonieren gehört heute zum Alltag wie das tägliche Brot. Nicht ungewöhnlich ist daher, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz über die Telefonanlage ihres Arbeitgebers Privatgespräche führen. Losgelöst von der Frage, ob dies in der betrieblichen Praxis mehr oder wenig oft stillschweigend geduldet wird, ist fraglich, ob ein Arbeitnehmer durch diese Praxis gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten schuldhaft verstößt und dieser Verstoß vom Arbeitge