Nun ist es Gesetz: Seit Anfang diesen Jahres ist die Gelangensbestätigung für Exporteure ins EU-Ausland Pflicht! Für die Umsatzsteuerbefreiung müssen Deutsche Unternehmen von ihren Kunden eine Lieferbestätigung – die sog. Gelangensbestätigung – verlangen. Nur mit diesem Nachweisbeleg akzeptiert das Finanzamt die Steuerbefreiung von Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Es hat wieder wichtige datenschutzrechtliche Entscheidungen gegeben, die wir nachfolgend kurz präsentieren. Für die Werbewirtschaft sind die kürzlich beschlossenen Arbeitsanweisungen des Düsseldorfer Kreises in der Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ von großer Bedeutung. Des Weiteren hat das EU-Parlament einen vorläufigen Entwurf zur EU-Datenschutzgrund-VO verabschiedet.