Im Vorfeld des dritten Jahrestags der Eskalation des Krieges in der Ukraine am 24. Februar ist die Lage der Menschen weiterhin katastrophal. Der humanitäre Bedarf ist enorm und das Ausmaß der Zwangsvertreibung das größte in Europa. Während Politiker:innen zu Verhandlungen zusammenkommen, stehen Millionen von Menschenleben auf dem Spiel. Damit die Verhandlungen Aussicht auf Erfolg haben, müssen sie integrativ sein. Dabei ist entscheidend, dass die Rechte und Bed&uu
In der deutschen Sprache dient das Suffix "-in" zur Kennzeichnung weiblicher Formen von Substantiven, insbesondere bei Berufsbezeichnungen. Diese grammatikalische Regel hat in den letzten Jahren eine kreative Anwendung im Bereich der Domain-Namen gefunden. Durch die Nutzung der länderspezifischen Top-Level-Domain (ccTLD) ".in" für Indien können geschlechtsbezogene Begriffe als einprägsame Webadressen gestaltet werden.
Am Montag (10. Februar 2025) wird sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner letzten Sitzung vor dem Ende dieser Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland befassen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing:
"Der Gesetzentwurf wurde erst nach dem Bruch der Regierungskoalition in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er stellt so einen Versuch dar, in dieser e
Zum zweiten Mal jähren sich am 6. Februar 2025 die verheerenden Erdbeben, die den Süden der Türkei und den Nordwesten Syriens erschütterten. Die Katastrophe forderte rund 60.000 Todesopfer, verletzte mehr als 100.000 Menschen und zerstörte die Infrastruktur beider Länder. Auch zwei Jahre nach dem Unglück ist der Bedarf an humanitärer Hilfe weiterhin enorm.
"In den am stärksten betroffenen Provinzen der Türkei – Hatay, Kahramanmaras, Adiyama
Umfrage der mkk – meine krankenkasse: Eindeutige Mehrheit für gestaffelten Mutterschutz. Bevölkerung will mehr über Fehlgeburten wissen
Fehlgeburten sind häufiger, als viele denken. Schätzungen zufolge erleidet jede dritte Frau eine Fehlgeburt, wodurch ihre Schwangerschaft tragisch endet. Doch Frauen in Deutschland haben erst ab der 24. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz – ein Umstand, den viele als unzureichend empfinden.