Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen beschlossen. Dabei werden auch die Rechtsmittelstreitwerte angepasst. Damit gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Justiz.
Daniel Rinkert, Fachpolitiker:
"Seit 1993 gilt bei den Amtsgerichten eine Streitwertgrenze von 5.000 Euro – damal
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz beschlossen. Damit gibt es erstmals ein Bundesgesetz für das wichtige Feld der Schuldnerberatung. Im Gesetzgebungsverfahren haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD noch wesentliche Verbesserungen durchgesetzt, die sowohl überschuldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch den Beratungsstellen nutzen.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit sowie ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Digitalisierung und einen besseren Zugang zu Rechtsverfahren.
Mit dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden Fachkräfte gestärkt und Einrichtungen entlastet. Gleichzeitig sorgt die Koalition mit gezielten Maßnahmen für stabile Krankenkassenbeiträge.
Claudia Moll, Fachpolitikerin:
"Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wird die Pflege nachhaltig gestärkt. Pflegefachpersonen können künftig bestimmte heilkundliche T&aum
Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im Bundestag äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Eine der drängendsten pflegepolitischen Aufgaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode ist es, nachhaltige Lösungen dafür zu entwickeln, dass eine gute Versorgung von pflegebedürftigen Menschen vor dem Hintergrund von demographischem Wa
Anlässlich der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und zur zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsverordnung und der Arzneimittelpreisverordnung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Maßnahmen ergreifen möchte, um eine fl&au
Kammerversammlung in Nürdrhein: Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann warnt vor Risiken im Referentenentwurf – Dringender Gesprächsbedarf, um Versorgung durch Apotheken vor Ort dauerhaft zu sichern
Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) in Neuss warnte Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann vor Risiken im aktuellen Entwurf des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG). Jetzt, vor dem Kabinettsbeschluss Mitte Dezember, sei die entscheidende Phas
Die Debatte um die Reform des Bürgergeldsystems gewinnt neue Brisanz: Teile der SPD wollen mit einem Mitgliederbegehren die beschlossene Reform verhindern. Die Sozialdemokraten äußern insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken. Für andere geht die Reform nicht weit genug, da die gesetzten Einsparziele laut des vorliegenden Referentenentwurfs nicht erreicht werden.
Ein aktuelles verfassungsrechtliches Gutachten des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, P
Bund verhindert weiteres Abrutschen der Kommunalfinanzen
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Mack:
"Was sich als rein technischer Vorgang anhört, hat für die Kommunen essenzielle Bedeutung: Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes kompensiert der Bund auch die Steuermi
Der Marburger Bund lehnt die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes entschieden ab. "Wer die Tageshöchstgrenze aus dem Gesetz streicht, hebelt einen zentralen Pfeiler des Arbeitsschutzes aus. Flexibilität darf nicht heißen, dass Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte noch länger verfügbar sein müssen. Wer ernsthaft für Gesundheitsschutz sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben eintreten