Fondax Anleger suchen Hilfe

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Entwicklung und Darstellung der Zusammenhänge der"Fondax-Gruppe"Aktona/Fondax Beteiligungsgesellschaften – Starker Anlegerschutz beginnt mit Aufklärung – Interview mit Rechtsanwalt Hentze, Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte aus Berlin

Firmeninsolvenzen steigen im 1. Quartal 2013 um 0,8 Prozent (BILD)

Firmeninsolvenzen steigen im 1. Quartal 2013 um 0,8 Prozent (BILD)

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im 1. Quartal
2013 gestiegen. Insgesamt wurden in den ersten drei Monaten des
Jahres 7.460 Unternehmen zahlungsunfähig. Das entspricht einem
leichten Anstieg um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Zu
diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie "Firmeninsolvenzen 1.
Quartal 2013" der Wirtschaftsauskunftei Bürgel.

"Für das Jahr 2013 prognostizieren wir einen leichten Anstieg von
einem Prozent auf

Beraterhaftung, S&K, United Investors und andere: Wie man sich für das Schlachtfest der Anlegeranwälte rüsten sollte

Phalanx GmbH, Nordkirchen, 12.06.2013. Die Mechanismen der Haftung von Beratern und Vermittlern im Zusammenhang mit S&K und UI sind vorhersehbar und erprobt. Der verlustgeplagte Anleger nutzt Internet-Suchmaschinen und landet bei den Stichworten „United Investors“, „dtp game portfolio“ oder „S&K“ bei bezahlten Anwaltsanzeigen, Forumsbeiträgen von Anlegeranwälten und Beiträgen aus größeren Organen der Wirtschaftspresse. Sodann tritt der Anleger mit Anlegeranw&aum

Leichter Anstieg bei den Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2013 (BILD)

Leichter Anstieg bei den Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2013 (BILD)

Die Privatinsolvenzen sind im 1. Quartal 2013 in Deutschland im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2012 um 1,7 Prozent gestiegen.
Insgesamt mussten in den ersten drei Monaten des Jahres 33.315
Bundesbürger Insolvenz anmelden. Das sind die aktuellen Zahlen aus
dem "Schuldenbarometer 1. Quartal 2013" der Wirtschaftsauskunftei
Bürgel.

"Wir haben schon im 4. Quartal 2012 steigende Fallzahlen bei den
Privatinsolvenzen beobachtet. Dieser Trend setzt sich aktuell fo

U.S. CET Corporation informiert – Insolvenz einer US-Corporation

U.S. CET Corporation informiert – Insolvenz einer US-Corporation

Bei einer Corporation handelt es sich um ein US Unternehmen, deshalb gilt im Insolvenzfalle in erster Linie das amerikanische Recht. Das Insolvenzrecht unterliegt in den USA ausschließlich der Bundesgesetzgebung. Wenn ein Unternehmen in Insolvenz verfällt, wenn also die Summe seiner Verbindlichkeiten die Summe seiner Werte übersteigt, so hat das Unternehmen diese Tatsache nach dem Insolvenzrecht der USA dem Bundesinsolvenzgericht (federal bankruptcy court) zu melden. Das US-ameri

BDO-Studie: Schutzschirmverfahren von Unternehmen in Schieflage kaum genutzt – Gute Erfolgsaussichten bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen

Das zur Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen zum 1. März 2012 eingeführte Schutzschirmverfahren zur
Vermeidung eines Insolvenzverfahrens unter Fremdverwaltung wird von
den betroffenen Unternehmen kaum genutzt. Trotz des größeren
unternehmerischen Gestaltungsspielraumes wurden die Möglichkeiten des
Schutzschirmverfahrens im ersten Jahr nur von einem niedrigen
einstelligen Prozentsatz der dafür in Frage kommenden Unternehmen
wahrgenommen. Aus diesem Grun

Steuerhinterzieher bald auch nicht mehr von der Insolvenzordnung geschützt

Die aktuell noch geltende Insolvenzordnung eröffnet jedermann bei Vorliegen der entspre-chenden Voraussetzungen den Weg in die Privatinsolvenz. Nach einer sog. Wohlverhaltens-phase von sechs Jahren ist die Privatinsolvenz beendet und der Schuldner grundsätzlich von seinen finanziellen Belastungen befreit (sog. Restschuldbefreiung). Dies gilt bald nicht mehr in Fällen der Steuerhinterziehung.

Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes
werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus
Kienle (Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK))
und Prof. Dr. Julius Reiter wie folgt zitiert: "Das Unternehmen muss
fortgeführt werden. Eine Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung
für die Anleger" (Handelsblatt, 17.05.2013, S. 41). Diese
begrüße

Gesetz zum Verbraucherinsolvenzrecht: Bankenfachverband kritisiert Schuldenerlass

Der Deutsche Bundestag behandelt heute in 2. und 3.
Lesung das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Eine entsprechende
Beschlussvorlage hat der Rechtsausschuss des Bundestages gestern
verabschiedet. Durch die Reform wird die bisherige sechsjährige
Wohlverhaltensphase halbiert. So erlangt ein Insolvenzschuldner
künftig bereits nach drei Jahren seine Restschuldbefreiung, wenn er
zu diesem Zeitpunkt 35 Prozent