In der neu erschienenen Studie »Geschäftsmodelle im Internet« hat das Fraunhofer IAO zusammen mit dem THESEUS-Forschungsprogramm und dem Branchenverband BITKOM Trends und Entwicklungen auf dem deutschen IT-Markt untersucht. Die Studie ist ab sofort im IAO-Shop erhältlich.
Die Smarthouse Media GmbH, Anbieter für
webbasierte Applikationen im Finanzbereich, eröffnet eine weitere
Niederlassung und ist ab sofort auch in Frankfurt am Main vertreten.
Mit der neuen Filiale in der Frankfurter Innenstadt und in
unmittelbarer Nähe des Bankenviertels verstärkt Smarthouse Media
seine Präsenz am wichtigsten Finanzplatz in Deutschland und rückt
damit noch stärker in die Nähe bestehender wie potentieller Kunden.
Neben Online-Brokern
Unter der Marke "Goldbach Interactive" werden die
Kompetenzen aus den Bereichen Suchmaschinen-Marketing (SEA & SEO),
Performance-Marketing, Social Media Marketing sowie alle kreativen
und interaktiven Kommunikationslösungen aus den Bereichen Web-Design,
eCommerce Plattformen und Online-Marketing vereint. Neu werden
zukünftig auch alle Angebote der Züricher OnEmotion AG, einer
Spezialistin für Mobilemarketing, unter der Marke "Goldbach
Interactive"
Das Landgericht Hamburg gibt bekannt, dass das
Auslesen einzelner Flugverbindungen von der Webseite einer Airline
mittels Internet Booking Engine rechtmäßig ist. Damit weist es
gleichzeitig die im April 2009 erhobene Klage der Fluggesellschaft
Easyjet gegen den Softwareanbieter InteRes ab. Konkret beschuldigte
die Fluglinie den Anbieter für Online-Reisetechnologie durch das
Auslesen der Flugdaten gegen sein virtuelles Hausrecht zu verstoßen,
das Datenbankschutzrecht
Unternehmen müssen den branchenübergreifenden Dialog
untereinander verstärken, um die eigene Innovationskraft und die des
Standorts Deutschland zu verbessern. So lautet eines der wichtigsten
Ergebnisse des Innovationsgipfels, der am 30. September 2010 bei 3M
in Neuss stattfand. Mehr als 100 Unternehmensvertreter u. a. von IBM,
Procter&Gamble, der Daimler AG und vielen weiteren waren in die
Quirinus-Stadt gekommen, um sich über die Stärkung und Sicherung des
Inno
Data Room Services GmbH & Co. KG, Anbieter für
virtuelle Datenräume
(http://www.presseportal.de/go2/virtueller-datenraum) zum internen
und externen Austausch vertraulicher Dokumente und Marktführer im
Immobilienbereich, beobachtet eine Erholung des Immobilienmarktes und
verzeichnet im dritten Quartal diesen Jahres eine gesteigerte
Nachfrage nach virtuellen Datenräumen durch die Zunahme der
Transaktionsaktivität im Marktgeschehen.
– CleverKabel 100 in den ersten zwölf Monaten nur 29,90EUR
– Startguthaben- und Online-Aktionen bis 31.10. verlängert
Alle 3,6 Mio. Kabelhaushalte in Baden-Württemberg können im
Oktober ganz besonders schnell und günstig im Internet surfen: Das
Doppel-Flat-Paket CleverKabel 100 bietet Kabel BW für Neukunden in
den ersten zwölf Monaten zum Aktionspreis von 29,90EUR an. Außerdem
bietet Kabel BW in weiteren CleverKabel Internet- und Telefonpa
Frankfurt am Main – Der klassische Kundenservice nimmt das Phänomen „Social Media" für
die eigene Arbeit noch nicht ernst. So beschäftigte sich die Call Center World (CCW) im
Februar nur am Rande mit dieser Thematik. In den Vorträgen und an den Messeständen
wurde man wieder narkotisiert mit perfekten Multi Channel-Prozessen, Best Practice-
Gemurmel, Preisverleihungen für Call Center-Heldentaten, Power Point-Dünnbrettbohrer-
Reden, Motivationsübung
Auf dem Deutschen Versandhandelskongress wurde LEDs.de zum
Onlineshop des Jahres in der Kategorie B2C (Business to Customer)
gekürt. Damit setzte sich der innovative LED-Spezialist gegen viele
namhafte Branchengrößen durch und tritt in die Fußstapfen von
früheren Preisträgern wie hagebau.de, fahrrad.de oder otto.de. Der
Award wird jährlich im Rahmen der Versandhandelsmesse "Mail Order
World" verliehen und gilt als wichtigste Auszeichnung i
Gemeinsam mit sieben weiteren
Musikautorengesellschaften macht die GEMA nun ihren Anspruch im
Hauptsacheverfahren gegen YouTube geltend. Die GEMA hatte vor dem
Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die
Google-Tochter YouTube zu erwirken. Das Gericht hat am 27. August
dieses Jahres entschieden, dass die Eiligkeit als Voraussetzung für
eine Einstweilige Verfügung nicht gegeben ist. Allerdings hat das
Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür s