beSURE-Vermieterschutz: Überlebenswichtig für Vermieter mit Durchschnittseinkommen

Weingarten, 19.06.2013. Das Mietrecht hat sich gerade in den letzten Jahren sehr zum Nachteil der Vermieter geändert. Eine berechtigte Mieterhöhung durchzusetzen oder eine Kündigung bei Eigenbedarf ist inzwischen an viele Auflagen gekoppelt und auch rein formaljuristisch eine aufwändige Herausforderung geworden.

Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Ein Zerrbild vom moralisch wenig integren, geldgeilen „Quälgeist“, der unbeholfenen, harmlosen Miet

Gewerberaummietrecht – Vornahme von Schönheitsreparaturen

Auch im Gewerberaummietrecht führen starre Fristen für die Vornahme von Schönheitsreparaturen im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen dazu, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen leisten muss. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 8.10.2008, Az.: XII ZR 84/06) hat klargestellt, dass auch im Gewerberaummietverhältnis starre Fristen für die D

Rechte bei Wohnflächenunterschreitung

Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei

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