Gute Nachrichten für Verbraucher: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom November 2011 muss zunächst die Bank beweisen, dass bei einer missbräuchlichen Bargeldabhebung an einem Geldautomaten mit einer Kreditkarte unter Verwendung der richtigen PIN die Originalkarte verwendet wurde, bevor die Grundsätze des so genannten Anscheinsbeweises Anwendung finden.
In der Versicherungsbranche sind die beiden Juristen seit langem präsent. Jetzt gründeten Hans-Ludger Sandkühler und Professor Schirmer eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Versicherungs- und Vertriebsrecht.
LAG Schleswig: Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates zur Kündigung erfordert stets umfassende Information des Betriebsratesüber alle relevanten Umstände.